Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

erhöht worden. Diese Erhöhung sei dann alljährlich vom Gemeinderate immer auf die Dauer eines Jahres neu bewilliget worden. Nachdem aber für das Jahr 1878 diesfalls weder im Beschluß des Gemeinderates, noch ein Gesuch der Lehrer um fernere Gewährung dieser Aufzahlung vorgelegen sei, so habe das Comité die Einsetzung eines Betrages für diese Aufzalung nicht billigen können, und habe sich diesfalls insbesonders von der Anschauung leiten lassen, daß für den Gemeinderat eine dauernde Verpflichtung hiefür nicht anerkannt werden könne. Das Comité beantrage daher, diese Aufzalung, welche sich auf 570 fl beziffere, vorläufig aus dem Präliminare zu streichen. Es bleibe dessenungeachtet dem Gemeinderate immer vorbehalten, nachträglich diese Aufzahlung wieder zu gewähren, wenn ein Gesuch darum vorliege. G.R. Wenhart bemerkt, daß seines Wissens ein Gesuch in dieser Richtung Seitens der Lehrerschaft bereits vorbereitet sei, und würde selbes bestens empfehlen; nachdem dasselbe aber noch nicht vorliege, so müsse er die Gründe, welche Referent für den

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