Das Comité glaubte aber, daß bei dem Umstande, als erstlich wegen des gegenwärtigen, gewaltig an Rückganges der Erwerb, Verhältnisse die Errichtung der angesetzten Anlagen-Erträgnisse nicht mit Gewißheit zu erwarten ist; und zweitens, im glücklichen Falle doch endlich auch einmal eine bedeutendere SchuldenAbtragung ermöglicht werden soll, das von H. Landes-Ausschuss geforderte, gleiche Percent-Ausmass nicht durch Verminderung des städtischen 30 % Verzehrungs-Steuer-Zuschlages von der Bier-Consumtion; sondern vielmehr durch die Erhöhung des Zuschlages von der Wein-, Obstmost- und Fleisch-Consumtion von 20 % ebenfalls auf 30 % erreicht werden soll. Diese Erhöhung würde nun bei nicht noch weiteren starken Sinken der Erwerbs-Verhältnisse einen Umlagen-Mehrertrag von circa 5000 fl gegen den PräliminarAnsatz ermöglichen, welcher dann wieder zur noch weiteren Verminderung des theuern SparcassePfanddarlehens pr 20000 fl bis auf die Hälfte verwendet werden könnte. Das Comité glaubte daher, vorstehende Abänderungen zur gemeinde-
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