VI. Endlich zur Aufbringung der, zur Bedeckung aller Auslagen notwendigen, auf 94141 fl richtig zu stellenden Einnahmen-Ergänzung mittelst Umlagen auf die directen aerar. Steuern, die Gebäude-Zinsungen, dann die Verzehrungs-Steuer-Zuschläge für die Bier-Wein-Obstmost und Fleisch Consumtion wurden im casseämtlichen Praeliminare wohl die Anlagen von den direkten Steuern und Gebäude Zinsungen im bisherigen Ausmasse belassen; dagegen aber die Verzehrungs-Steuer-Zuschläge um den vom H. Landes-Ausschusse geforderten gleichen Perzent-Maßstab zu erzielen, für die Bier-Consumtion von gegenwärtig 30 % auf 25 % herabgesetzt und jene für die Wein-, Obstmost- und Fleisch-Consumtion von den bisherigen 20 % ebenfalls auf 25 % erhöht, und ungeachtet des, bei der letzteren Anname augenscheinlichen Minderertrages doch die Möglichkeit der Rückzalung von Passiv-Capitals-Raten, nämlich vom Landesdarlehen noch pr 16000 fl mit 1000 fl und vom Sparkasse-Pfanddarlehen pr 20000 fl mit 5000 fl nachgewiesen.
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