des Comitee hiefür keinen Betrag eingesetzt habe, so stehe dieses ja immer noch dem Gemeinderate frei. Man solle mit der Kanalisirung, die in dieser Vorstadt jedenfalls notwendig sei, wenigstens einmal den Anfang machen; er unterstütze daher den Sections-Antrag. G.R. Reder betont gleichfalls die Nothwendigkeit der Kanalisirung, welche einmal jedenfalls gemacht werden müsse. Der Betrag, der für das Jahr 1878 nach dem Sections-Antrage in Anspruch genommen würde, sei nicht so groß und durch anderweitige Ersparungen hereinzubringen. Auch würde man, wenn einmal ein Theil kanalisirt würde, sehen, welchen Erfolg diese Kanalisirung mit sich führe, sich die Ausführung des Projectes in der Wirklichkeit mache, und dadurch einen Anhaltspunkt für die Kanalisirung des übrigen Theiles erlangen. G.R. Tomitz erklärt sich gleichfalls unter der Bedingung, daß die Einsetzung eines Betrages für die Kanalisirung des Wieserfeldes ins Präliminar noch möglich sei, für den Sectionsantrag.
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