nach dem pro 1878 hiefür im Präliminar nicht vorgesorgt sei, dieser Gegenstand für das Jahr 1879 in Vormerkung zu nehmen und im Präliminar zu berücksichtigen sei. G.R. Wenhart macht geltend, daß der Baumeister, dem die Kanalisirung übertragen würde, der Gemeinde mit der Zahlung der für das Jahr 1878 von der Section beantragten Bauführung gewiß bis zum Jahre 1879 zuwarten würde. Man solle jedenfalls den Bewohnern von Wieserfeld eine Beruhigung geben, daß sie auf die seinerzeitige Ausführung der Kanalisirung wenigstens rechnen können. G.R. Ploberger bemerkt gegenüber der Ausführung des G.R. Leopold Huber, daß man heute nicht schon Verfügungen hinsichtlich des Präliminars für das Jahr 1879 treffen könne, weil zu dieser Zeit der Gemeinderat aus andern Mitgliedern bestehen könne, die man nicht binden dürfe. G.R. Pointner macht aufmerksam, daß das Präliminar pro 1878 ja erst zur Beratung kommen müsse; wenn auch
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