den wäre. Es ist den Profilen möglichst kleine Breite gegeben worden, da bei einer zu grossen Breite derselben das Wasser gewöhnlich schlangenförmigen Lauf bekommt, und dadurch sehr viel an Gefälle verloren geht, was in dem vorliegenden Falle nach Thunlichkeit vermieden werden muß. Für das Gefälle für Kanäle mit dem Abzug durch den bestehenden Kanal zwischen den Häusern No. 305/304 müßte durch Tieferlegung des erwähnten Kanales zwischen den Punkten 4 und 6 gesorgt werden. Zum Auffangen des Wassers von der Strasse zwischen den Häusern No. 316/317 sind zwei Gitter projectirt, welche das Wasser in den rechts und links gehenden Kanal zu vertheilen haben. Diese Kanäle wären aus Ziegel im hydr. Mörtel sammt Verputz der Wände auszuführen. Die Kosten dieser Knalisierung belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf fl 4025.20 xr und es würde sich empfehlen, daß im Falle der löbliche Gemeinderat die Ausführung genehmigen sollte, diese Arbeit auf 2 bis 3 Jahre vertheilt werden möchte. Städtisches Bauamt Steyr, am 24. November 1877. Bogacky.“
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