chen, um letztere vor Schaden zu bewähren. Der Baum habe jedenfalls schon eine schiefe Richtung und könne kein Ingenieur beurtheilen, wie er fallen werde. G.R. Gründler bemerkt, daß der fragliche Grund ein Rutschterrain habe, und immer nach vorwärts schiebe. G.R. Perz spricht sich dafür aus, es solle die Bausection selbst einen Augenschein vornehmen. G.R. Pointner sieht keinen Grund ein, warum man den Baum nicht beseitigen solle, nachdem die Anrainerin einmal Angst habe, es könnte ihrem Besitzthum durch dessen Umsturz Schaden zugehen. Sei der Baum gut, so leide die Gemeinde keinen Schaden, da sie dessen Holz noch gut verwerthen könne; sei er schlecht und verfault, so sei selbstwändlich dessen Beseitigung nötig. G.R. Anton von Jaeger hält es für eine kühne Behauptung einen Baum noch ganz gesund zu nennen, wenn man denselben nicht vorher angeschnitten habe.
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