tragen; er habe sich selbst überzeugt, daß der Baum sehr stark verzweigt und schon gerutscht sei; der Baum bringe der Gemeinde keinen Nutzen, und spreche er sich daher, um einem Unglücke vorzubeugen, für dessen Beseitigung aus. G.R. Wenhart entgegnet, daß der städtische Ingenieur von Befund aufgenommen habe und nach dessen Äusserung der Baum vollkommen gesund sei, daher für das Haus der Beschwerdeführerin eine Gefahr nicht drohe; er sehe keinen Grund ein, warum man unter solchen Verhältnissen dem Begehren der Frau Rosenauer, welche es gegenüber der Gemeinde nie so genau genommen habe, so dienstfertig entgegenkommen solle. Er schließt sich daher unbedingt dem Sections-Antrage an. Überdies macht er aufmerksam, daß die Gemeinde den Bruderhausgarten verpachtet habe, daher sich jedenfalls vorerst mit dem Pächter ins Einvernehmen setzen müßte. G.R. Mayr erwiedert, er habe nicht im Interesse der Frau Rosenauer, sondern in jenem der Gemeinde gespro-
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