Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1877

mit welchem Frau Rosenauer um Besei- tigung dieses Nußbaumes ersucht, weil derselbe dem Umsturze na- he sei und beim Stürzen ihr Besitz- thum beschädigen könnte, für wel- chen Fall sie sich von der Gemeinde die Schadloshaltung vorbehalte. Weiters verliest er den vom städtischen Bau- amte abverlangten Bericht, in welchem dasselbe erklärt, daß der fragliche Baum noch gesund sei und vermöge sei- ner Stellung im Falle seines Sturzes dem Besitzthume der Gesuchstellerin keinen Schaden bringen könne. Referent stellt sohin bei dem Umstan- de, als nach den gepflogenen Erhebun- gen des Bauamtes durchaus keine Gefahr für den Anbau am Hause der Frau Rosenauer vorhanden sei, den Antrag auf ihr Ansuchen wegen Beseitigung dieses Baumes nicht einzugehen. G.R. Mayr bemerkt, man könne nicht immer beurtheilen, wohin ein Baum beim Sturze falle; es sei da- her die Möglichkeit nicht ausge- schlossen, daß der Baum auch auf das Haus der Frau Rosenauer falle und habe dann die Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu

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