Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 14. Dezember 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinde-Rates der Stadt Steyr am 14. De- zember 1877. Gegenwärtig. Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Emil Göppl Mathias Perz Ferdinand Gründler Franz Ploberger Franz Hofman Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Schachinger Franz Jäger v. Waldau Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Samuel Mauß Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt, die Anwesenheit der zur Beschluß-

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 14. Dezember 1877. Gegenwärtig. Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Emil Göppl Mathias Perz Ferdinand Gründler Franz Ploberger Franz Hofman Georg Pointner Josef Huber Josef Reder Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Johann Redl Franz Schachinger Franz Jäger v. Waldau Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Samuel Mauß Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt, die Anwesenheit der zur Beschluß-

Fähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen. a. Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23. November 1877 beschlossene Petition gegen die Finanz-Zölle sei dem hohen Abgeordneten-Hause durch den Herrn Abgeordneten Wickhoff, welcher ihn hierüber brieflich benachrichtigt habe überreicht worden; Vorsitzender fordert den Schriftführer auf, den Wortlaut der Petition zur Verlesung zu bringen, welche mit Beifall zur Kenntnis genommen wird. – Z. 12027 & 12287. b. In Folge Gemeinderats-Beschlußes vom 23. November d.J., das Seidlfeld zur Aufstellung der kleinen Jahrmarkt-Stände und Schaubuden zu pachten, habe er sich mit der Besitzerin desselben Frau Theresa Seifert ins Einvernehmen gesetzt, und sich hierüber von derselben nachstehende Erklärung abgegeben worden. (Liest.) „Löbliche Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr! In Erwiederung der geschätzten Zuschrift vom 3. Dezember l.J. Z. 12133 beehre ich mich zu eröffnen; daß ich das mir eigenthümliche sogenannte Seidlfeld an der Bahnhofstrasse unter den von Herrn Franz Tomitz eingegangenen Vertrag mit Vergnügen der löblichen Gemeinde übertragen sehe und gebe unter Einem meine zustimmende

Fähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemein- derats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mittheilungen. a. Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23. November 1877 beschlossene Petiti- on gegen die Finanz-Zölle sei dem hohen Abgeordneten-Hause durch den Herrn Abgeord- neten Wickhoff, welcher ihn hierüber brieflich benachrichtigt habe überreicht worden; Vorsitzen- der fordert den Schriftführer auf, den Wortlaut der Petition zur Verlesung zu bringen, welche mit Beifall zur Kenntnis genommen wird. – Z. 12027 & 12287. b. In Folge Gemeinderats-Beschlußes vom 23. November d.J., das Seidlfeld zur Auf- stellung der kleinen Jahrmarkt-Stände und Schaubuden zu pachten, habe er sich mit der Besitzerin desselben Frau Theresa Seifert ins Einvernehmen gesetzt, und sich hierüber von derselben nachstehende Erklä- rung abgegeben worden. (Liest.) „Löbliche Gemeinde-Vorstehung der Stadt Steyr! In Erwiederung der geschätzten Zuschrift vom 3. Dezember l.J. Z. 12133 beehre ich mich zu eröffnen; daß ich das mir eigenthümliche sogenannte Seidlfeld an der Bahnhofstrasse unter den von Herrn Franz Tomitz eingegangenen Vertrag mit Vergnügen der löblichen Gemeinde übertragen sehe und gebe unter Einem meine zustimmende

Erklärung: daß auf dem genannten Felde jedwede nötige Vorkehrung al- so auch Beschotterung und was sonst nothwendig sein sollte ohne weiters vorgenommen werden dürfe und behalte mir nur das im Vertrage vor- gesehene eine Recht vor, beim Verkau- fe einer oder der andern Bauparzel- le unbeanständet zu bleiben. Steyr. 10. Dezember 1877. Theres Seidl k.k. Majors Gemalin.“ Vorsitzender bemerkt hiezu, daß nunmehr mit der Besitzerin dieses Grundes in die- sem Sinne der Vertrag werde abgeschlos- sen werden. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 12667. Hierauf wird zur Tagesordnung über gegangen. I. Section. 2. Amtsbericht pto Aufname des Herrn Georg Haimberger in die Bürgermatrik. G.R. Pointner bemerkt, daß Herr Georg Haimberger nachträglich durch Vorlage des Grundbuch-Extraktes den Beweis erbracht habe, daß er vor dem Jahre 1850 im Besitze eines Hauses gewesen sei, daher er namens der Section die nach- trägliche Eintragung des Bittstellers in die Bürger-Matrik beantrage. Beschluß nach Antrag. – Z. 12560.

Erklärung: daß auf dem genannten Felde jedwede nötige Vorkehrung also auch Beschotterung und was sonst nothwendig sein sollte ohne weiters vorgenommen werden dürfe und behalte mir nur das im Vertrage vorgesehene eine Recht vor, beim Verkaufe einer oder der andern Bauparzelle unbeanständet zu bleiben. Steyr. 10. Dezember 1877. Theres Seidl k.k. Majors Gemalin.“ Vorsitzender bemerkt hiezu, daß nunmehr mit der Besitzerin dieses Grundes in diesem Sinne der Vertrag werde abgeschlossen werden. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 12667. Hierauf wird zur Tagesordnung über gegangen. I. Section. 2. Amtsbericht pto Aufname des Herrn Georg Haimberger in die Bürgermatrik. G.R. Pointner bemerkt, daß Herr Georg Haimberger nachträglich durch Vorlage des Grundbuch-Extraktes den Beweis erbracht habe, daß er vor dem Jahre 1850 im Besitze eines Hauses gewesen sei, daher er namens der Section die nachträgliche Eintragung des Bittstellers in die Bürger-Matrik beantrage. Beschluß nach Antrag. – Z. 12560.

3., 4., 5. & 6. Gesuche der Herren Josef Hungsberger, Karl Fellerer, Johann Mann und Otto Payrleitner um Verleitung des Bürgerrechtes. G.R. Pointner beantragt nach Erörterung der Gesuche namens der Section die Verleihung des Bürger-Rechtes an sämmtliche 4 Bewerber gegen Erlag der Taxe pr 25 fl. – Beschluß nach Antrag. Z. 12131, 12401, 12665 & 12666. 7. Competenten-Tabelle über die Gesuche um Verleihung der Dienerstelle an der Bürgerschule. G.R. Pointner bemerkt: Mit Bezugnahme auf die vorliegende CompetentenTabelle der 26 Bewerber um die Schuldienerstelle an der Bürgerschule in Steyr sind 2 Bewerber (nämlich der Briefträger Alois Mayrhofer und Josef Sailler aus Steyr) von ihrem Einschreiten wieder abgegangen. Von den übrigen 24 Bewerbern, worunter 17 zur Stadt-Gemeinde Steyr und 7 auswärtig zuständig sind, können letztere, trotz einzelner vorzüglicher Eigenschaften nicht in gleiche Kompetenz gestellt werden, weil hieher Zuständige laut Ausschreibung den Vorzug haben. Von den 17 nach Steyr zuständigen Bewerbern können 3 aus

3., 4., 5. & 6. Gesuche der Herren Josef Hungs- berger, Karl Fellerer, Johann Mann und Otto Payrleitner um Verleitung des Bürgerrechtes. G.R. Pointner beantragt nach Erörterung der Gesuche namens der Section die Ver- leihung des Bürger-Rechtes an sämmt- liche 4 Bewerber gegen Erlag der Taxe pr 25 fl. – Beschluß nach Antrag. Z. 12131, 12401, 12665 & 12666. 7. Competenten-Tabelle über die Gesuche um Verleihung der Dienerstelle an der Bür- gerschule. G.R. Pointner bemerkt: Mit Bezug- nahme auf die vorliegende Competenten- Tabelle der 26 Bewerber um die Schul- dienerstelle an der Bürgerschule in Steyr sind 2 Bewerber (nämlich der Briefträger Alois Mayrhofer und Jo- sef Sailler aus Steyr) von ihrem Einschrei- ten wieder abgegangen. Von den ü- brigen 24 Bewerbern, worunter 17 zur Stadt-Gemeinde Steyr und 7 auswärtig zuständig sind, können letztere, trotz einzelner vorzüglicher Eigenschaften nicht in gleiche Kompetenz gestellt werden, weil hieher Zuständige laut Ausschreibung den Vorzug haben. Von den 17 nach Steyr zuständigen Bewerbern können 3 aus

dem Grunde nicht berücksichtigt werden, weil sie aus dem Militärverbande nicht gänzlich entlassen sind (Post 8, 12 und 22). Von den übrigen 14, an- her zuständigen Bewerbern erlaubt sich die Section dem löblichen Gemeinde- rate einen Quinterno-Vorschlag behufs Ver- leihung der Schuldienerstelle zu unter- breiten, und zwar mit Rücksicht auf die Kompetenten-Tabelle. Post No. 17 Ko- loman Gschaider, lediger Fabriksarbei- ter in Wieserfeld No. 294 primo loco. Post 2. Karl Lutzenberger verehelichter Depot- Aufseher der freiwilligen Feuerwehr, No. 130 Sierningergasse. Secundo loco. Post 13. Josef Pettenberger verehelichter Armaturarbeiter, Gleinkergasse No. 103. Tertio loco. Post 24. Josef Riedrich, vere- helichter Armaturarbeiter in Gleink No. 8 quarto loco. Post 18. Josef Simme, ver- ehelichter Armaturarbeiter No. 88 in der Gleinkergasse quinto loco. Die Section erlaubt sich ferners bei dem Umstande als bei Ausschreibung der erwähnten Schuldienerstelle die Verleihung derselben für Verheiratete vorbehalten wurde, der sonst vollkom- men geeignete Bewerber Koloman Gschaider aber dermalen noch ledigen Standes ist, über die Prinzipienfrage zu beschließen, ob derselbe in die Com-

dem Grunde nicht berücksichtigt werden, weil sie aus dem Militärverbande nicht gänzlich entlassen sind (Post 8, 12 und 22). Von den übrigen 14, anher zuständigen Bewerbern erlaubt sich die Section dem löblichen Gemeinderate einen Quinterno-Vorschlag behufs Verleihung der Schuldienerstelle zu unterbreiten, und zwar mit Rücksicht auf die Kompetenten-Tabelle. Post No. 17 Koloman Gschaider, lediger Fabriksarbeiter in Wieserfeld No. 294 primo loco. Post 2. Karl Lutzenberger verehelichter DepotAufseher der freiwilligen Feuerwehr, No. 130 Sierningergasse. Secundo loco. Post 13. Josef Pettenberger verehelichter Armaturarbeiter, Gleinkergasse No. 103. Tertio loco. Post 24. Josef Riedrich, verehelichter Armaturarbeiter in Gleink No. 8 quarto loco. Post 18. Josef Simme, verehelichter Armaturarbeiter No. 88 in der Gleinkergasse quinto loco. Die Section erlaubt sich ferners bei dem Umstande als bei Ausschreibung der erwähnten Schuldienerstelle die Verleihung derselben für Verheiratete vorbehalten wurde, der sonst vollkommen geeignete Bewerber Koloman Gschaider aber dermalen noch ledigen Standes ist, über die Prinzipienfrage zu beschließen, ob derselbe in die Com-

petenz der Bewerber einzustellen ist. G.R. Ploberger erwähnt, daß, nachdem Koloman Gschaider eine Schwester habe, welche ihn bei Verrichtung der Arbeit unterstützen könnte, für den Gemeinderat der Umstand, daß derselbe ledig sei, irrelevant erscheine. Es wird sohin die Frage, ob Bewerber Koloman Gschaider mit Bezug auf seine ledige Eigenschaft in die Kompetenz aufzunehmen sei oder nicht, zur Abstimmung gebracht und mit Majorität bejahend beantwortet. Sohin wird beschlossen, Koloman Gschaider als den primo loco vorgeschlagenen zum Diener an der Bürgerschule zu ernennen. – Z. 11865 und 12616. II. Section 8. Amtsbericht wegen Verpachtung eines Gemeindegrundes an der Sierningerstasse. G.R. Leopold Huber verliest denselben, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Laut Vertrag ddo. 25. Jänner 1867 hat Herr Carl Viertl einige der Gemeinde gehörige Grundparzellen beim Föhrenschacher im Ausmasse von circa 800 Quadrat Klafter auf die Dauer von 10 Jahren um den Pachtschilling von jährlich 3 fl 15 xr auf 10 Jahre in Pacht genommen. Nachdem

petenz der Bewerber einzustellen ist. G.R. Ploberger erwähnt, daß, nachdem Koloman Gschaider eine Schwester habe, welche ihn bei Verrichtung der Arbeit unterstützen könnte, für den Gemeinderat der Umstand, daß der- selbe ledig sei, irrelevant erscheine. Es wird sohin die Frage, ob Bewerber Ko- loman Gschaider mit Bezug auf seine ledi- ge Eigenschaft in die Kompetenz aufzu- nehmen sei oder nicht, zur Abstimmung gebracht und mit Majorität bejahend beantwortet. Sohin wird beschlossen, Koloman Gschaider als den primo loco vorgeschlagenen zum Diener an der Bürgerschule zu ernen- nen. – Z. 11865 und 12616. II. Section 8. Amtsbericht wegen Verpachtung eines Gemeindegrundes an der Sierningerstasse. G.R. Leopold Huber verliest denselben, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. Laut Vertrag ddo. 25. Jänner 1867 hat Herr Carl Viertl einige der Gemeinde gehörige Grund- parzellen beim Föhrenschacher im Aus- masse von circa 800 Quadrat Klafter auf die Dauer von 10 Jahren um den Pachtschilling von jährlich 3 fl 15 xr auf 10 Jahre in Pacht genommen. Nachdem

die Giltigkeit dieses Vertrages bereits ab- gelaufen ist, so erlaubt sich das Amt hievon zur weiteren Beschlußfassung die Anzeige zu machen. Steyr, am 6. Dezember 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Referent stellt namens der Section den Antrag, den bisher an Herrn Viertl um den jährlichen Pachtzins von 3 fl 15 xr überlassenen Heidegrund pr 800 □ Klft. nunmehr um den jährlichen Betrag von 5 fl auf weitere 10 Jahre zu über- lassen. G.R. Reder bemerkt, daß die Gemeinde auf diesem Grunde Schotter erzeugen könnte, worüber der Vorsitzende erwähnt, daß dieses Recht ihr ohnehin laut Vertrag vorbehalten erscheine. Es wird sohin der Antrag der Section mit dem Zusatze, daß sich die Gemein- de das Recht der Schottergewinnung auf diesem Platze ausdrücklich vorbe- hält, zum Beschluße erhoben. – Z. 12523. 9. Amtsbericht wegen Verpachtung eines Ge- meindegrundes auf der Gmain. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß die Ge- meinde auf der Gmain einen bisher an den Besitzer des Oberratzinger-Gutes verpachteten Grund besitze, der gegen-

die Giltigkeit dieses Vertrages bereits abgelaufen ist, so erlaubt sich das Amt hievon zur weiteren Beschlußfassung die Anzeige zu machen. Steyr, am 6. Dezember 1877. Leopold Anton Iglseder.“ Referent stellt namens der Section den Antrag, den bisher an Herrn Viertl um den jährlichen Pachtzins von 3 fl 15 xr überlassenen Heidegrund pr 800 □ Klft. nunmehr um den jährlichen Betrag von 5 fl auf weitere 10 Jahre zu überlassen. G.R. Reder bemerkt, daß die Gemeinde auf diesem Grunde Schotter erzeugen könnte, worüber der Vorsitzende erwähnt, daß dieses Recht ihr ohnehin laut Vertrag vorbehalten erscheine. Es wird sohin der Antrag der Section mit dem Zusatze, daß sich die Gemeinde das Recht der Schottergewinnung auf diesem Platze ausdrücklich vorbehält, zum Beschluße erhoben. – Z. 12523. 9. Amtsbericht wegen Verpachtung eines Gemeindegrundes auf der Gmain. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß die Gemeinde auf der Gmain einen bisher an den Besitzer des Oberratzinger-Gutes verpachteten Grund besitze, der gegen-

wärtig für die Gemeinde verfügbar sei. Nachdem jedoch dieser Grund ihm und wohl den meisten Mitgliedern des Gemeinderates nicht bekannt sei, so stelle er namens der Section den Antrag, es sei sich über die angebliche Nichtbenützung, sowie über den Kulturzustand dieses Grundstückes vorerst die Überzeigung zu verschaffen, um darüber ein Urtheil abgeben zu können. Wird angenommen, und die II. Section angewiesen, diesen Augenschein vorzunehmen. – Z. 12398. 10. Verpachtung der städt. Wirtschaftsfuhren. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß diesfalls 2 Offerte, nähmlich von den Herrn Carl Viertl und Ignaz Huemer eingelangt seien, welche Referent zur Verlesung bringt, und wonach ersterer für ein Paar Pferde per Tag 3 fl 80 xr, letzterer 3 fl 70 xr verlange. Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, es seien, obwohl zwischen diesen beiden Offerten für ein Paar Pferde per Tag ein Unterschied von 10 xr bestehe, um welchen Preis Herr Huemer billiger offerire, doch der Wirtschaftsfuhren dem Herrn Viertel zu

wärtig für die Gemeinde verfügbar sei. Nachdem jedoch dieser Grund ihm und wohl den meisten Mitgliedern des Gemeinderates nicht bekannt sei, so stelle er namens der Secti- on den Antrag, es sei sich über die an- gebliche Nichtbenützung, sowie über den Kulturzustand dieses Grundstüc- kes vorerst die Überzeigung zu ver- schaffen, um darüber ein Urtheil abgeben zu können. Wird angenommen, und die II. Secti- on angewiesen, diesen Augenschein vorzunehmen. – Z. 12398. 10. Verpachtung der städt. Wirtschafts- fuhren. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß diesfalls 2 Offerte, nähmlich von den Herrn Carl Viertl und Ignaz Huemer eingelangt seien, welche Referent zur Verle- sung bringt, und wonach ersterer für ein Paar Pferde per Tag 3 fl 80 xr, letzte- rer 3 fl 70 xr verlange. Referent stellt hiezu namens der Section den An- trag, es seien, obwohl zwischen die- sen beiden Offerten für ein Paar Pferde per Tag ein Unterschied von 10 xr bestehe, um welchen Preis Herr Huemer billiger offerire, doch der Wirt- schaftsfuhren dem Herrn Viertel zu

übertragen, nachdem bisher in seiner Leistungsfähigkeit kein Anstand ob- walte. Referent bemerkt hiezu, daß die Ge- meinde seinerzeit, als Herr Huemer die Wirthschaftsfuhren besorgt habe, mehrfache Anstände gehabt habe. G.R. Gründler erwähnt, daß nach sei- nem Wissen der Knecht beim Auf- und Abladen mitzuhelfen habe; er habe nun schon wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß dieses nicht geschehe. G.R. Wenhart bemerkt, er habe anläßlich des Holzführens zum Schul- hause in Aichet die gegentheilige Wahrnehmung gemacht. Der Vorsitzende führt an, daß, wenn ein Knecht die vorgeschriebene Lei- stung nicht vollführe, dieses stets mit einem entsprechenden Abzuge geahndet werde. G.R. Ploberger bemerkt, daß Herr Viertl vergangenes Jahr wohl bessere Pferde gehabt habe, während gegen- wärtig seine Pferde nicht besser seien, als jene von Herrn Huemer, er nehme

übertragen, nachdem bisher in seiner Leistungsfähigkeit kein Anstand obwalte. Referent bemerkt hiezu, daß die Gemeinde seinerzeit, als Herr Huemer die Wirthschaftsfuhren besorgt habe, mehrfache Anstände gehabt habe. G.R. Gründler erwähnt, daß nach seinem Wissen der Knecht beim Aufund Abladen mitzuhelfen habe; er habe nun schon wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß dieses nicht geschehe. G.R. Wenhart bemerkt, er habe anläßlich des Holzführens zum Schulhause in Aichet die gegentheilige Wahrnehmung gemacht. Der Vorsitzende führt an, daß, wenn ein Knecht die vorgeschriebene Leistung nicht vollführe, dieses stets mit einem entsprechenden Abzuge geahndet werde. G.R. Ploberger bemerkt, daß Herr Viertl vergangenes Jahr wohl bessere Pferde gehabt habe, während gegenwärtig seine Pferde nicht besser seien, als jene von Herrn Huemer, er nehme

eben für das Stadtfuhrwerk seine schlechtesten Pferde. G.R. Reder befürwortet den Sectionsantrag, da Herr Viertel stets gute Pferde und ein ordentliches Zeug habe, und bisher die Wirthschaftsfuhren stets ohne Anstand besorgt habe, während, wie er vom Hörensagen wisse, mit Herrn Huemer diesfalls viele Anstände vorgekommen sein sollen. Letzterer werde wenigstens im Sommer, da seine Pferde anderweitig viel beschäftigt seien, jene Pferde beistellen, welche für das Rasten bestimmt seien und damit würde der Gemeinde wohl nicht geholfen sein. G.R. Leopold Huber macht aufmerksam, daß nach dem neuen VertragsEntwurfe kein Unterschied in der Bezahlung sei, ob das Fuhrwerk bei Tag oder bei Nacht benützt werde. G.R. Ploberger glaubt, man solle mit Herrn Viertel unterhandeln, damit er vielleicht die Fuhren um den gleichen Preis, wie Herr Huemer offerirt habe, übernehme. Es wird sohin der Sections-Antrag zur

eben für das Stadtfuhrwerk seine schlechtesten Pferde. G.R. Reder befürwortet den Secti- onsantrag, da Herr Viertel stets gute Pferde und ein ordentliches Zeug habe, und bisher die Wirthschaftsfuhren stets ohne Anstand besorgt habe, wäh- rend, wie er vom Hörensagen wisse, mit Herrn Huemer diesfalls viele An- stände vorgekommen sein sollen. Letzterer werde wenigstens im Som- mer, da seine Pferde anderweitig viel beschäftigt seien, jene Pferde beistellen, welche für das Rasten be- stimmt seien und damit würde der Gemeinde wohl nicht geholfen sein. G.R. Leopold Huber macht aufmerk- sam, daß nach dem neuen Vertrags- Entwurfe kein Unterschied in der Bezahlung sei, ob das Fuhrwerk bei Tag oder bei Nacht benützt werde. G.R. Ploberger glaubt, man solle mit Herrn Viertel unterhandeln, damit er vielleicht die Fuhren um den glei- chen Preis, wie Herr Huemer offerirt habe, übernehme. Es wird sohin der Sections-Antrag zur

Abstimmung gebracht und derselbe einstimmig angenommen. – Z. 12661. 11. Gesuch des städt. Gefangenaufsehers um Entlohnung für die Instandhal- tung der Arrestlokale. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß der städt. Gefangenaufseher für die In- standhaltung der Arrestlokale, Be- sorgung der Wäsche-Reinigung und dergleichen kein eigenes Pauschale habe, sondern die Auslagen hiefür aus seinem Lohne bestreiten müsse; der Gemeinderat habe ihm daher all- jährlich hiefür eine spezielle Entlöh- nung und zwar im abgelaufenen Jahre eine solche vor 60 fl gewährt. Nachdem heuer bis jetzt die Zahl der Polizei- Häftlinge bereits 1530 betrage; daher gegenüber dem abgelaufenen Jahre sogar um 200 zugenommen habe, so stelle er namens der Section den Antrag, es sei dem Gesuchsteller wieder wie im Vorjahre hiefür eine Entlohnung von 60 fl zu gewäh- ren. – Wird angenommen. – Z. 350 praes. III. Section 12. Gesuch der Frau Josefa Rosenauer um Beseitigung eines Nußbaumes im Bruder- hausgarten. G.R. Josef Huber verliest das Gesuch,

Abstimmung gebracht und derselbe einstimmig angenommen. – Z. 12661. 11. Gesuch des städt. Gefangenaufsehers um Entlohnung für die Instandhaltung der Arrestlokale. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß der städt. Gefangenaufseher für die Instandhaltung der Arrestlokale, Besorgung der Wäsche-Reinigung und dergleichen kein eigenes Pauschale habe, sondern die Auslagen hiefür aus seinem Lohne bestreiten müsse; der Gemeinderat habe ihm daher alljährlich hiefür eine spezielle Entlöhnung und zwar im abgelaufenen Jahre eine solche vor 60 fl gewährt. Nachdem heuer bis jetzt die Zahl der PolizeiHäftlinge bereits 1530 betrage; daher gegenüber dem abgelaufenen Jahre sogar um 200 zugenommen habe, so stelle er namens der Section den Antrag, es sei dem Gesuchsteller wieder wie im Vorjahre hiefür eine Entlohnung von 60 fl zu gewähren. – Wird angenommen. – Z. 350 praes. III. Section 12. Gesuch der Frau Josefa Rosenauer um Beseitigung eines Nußbaumes im Bruderhausgarten. G.R. Josef Huber verliest das Gesuch,

mit welchem Frau Rosenauer um Beseitigung dieses Nußbaumes ersucht, weil derselbe dem Umsturze nahe sei und beim Stürzen ihr Besitzthum beschädigen könnte, für welchen Fall sie sich von der Gemeinde die Schadloshaltung vorbehalte. Weiters verliest er den vom städtischen Bauamte abverlangten Bericht, in welchem dasselbe erklärt, daß der fragliche Baum noch gesund sei und vermöge seiner Stellung im Falle seines Sturzes dem Besitzthume der Gesuchstellerin keinen Schaden bringen könne. Referent stellt sohin bei dem Umstande, als nach den gepflogenen Erhebungen des Bauamtes durchaus keine Gefahr für den Anbau am Hause der Frau Rosenauer vorhanden sei, den Antrag auf ihr Ansuchen wegen Beseitigung dieses Baumes nicht einzugehen. G.R. Mayr bemerkt, man könne nicht immer beurtheilen, wohin ein Baum beim Sturze falle; es sei daher die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der Baum auch auf das Haus der Frau Rosenauer falle und habe dann die Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu

mit welchem Frau Rosenauer um Besei- tigung dieses Nußbaumes ersucht, weil derselbe dem Umsturze na- he sei und beim Stürzen ihr Besitz- thum beschädigen könnte, für wel- chen Fall sie sich von der Gemeinde die Schadloshaltung vorbehalte. Weiters verliest er den vom städtischen Bau- amte abverlangten Bericht, in welchem dasselbe erklärt, daß der fragliche Baum noch gesund sei und vermöge sei- ner Stellung im Falle seines Sturzes dem Besitzthume der Gesuchstellerin keinen Schaden bringen könne. Referent stellt sohin bei dem Umstan- de, als nach den gepflogenen Erhebun- gen des Bauamtes durchaus keine Gefahr für den Anbau am Hause der Frau Rosenauer vorhanden sei, den Antrag auf ihr Ansuchen wegen Beseitigung dieses Baumes nicht einzugehen. G.R. Mayr bemerkt, man könne nicht immer beurtheilen, wohin ein Baum beim Sturze falle; es sei da- her die Möglichkeit nicht ausge- schlossen, daß der Baum auch auf das Haus der Frau Rosenauer falle und habe dann die Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu

tragen; er habe sich selbst überzeugt, daß der Baum sehr stark verzweigt und schon gerutscht sei; der Baum bringe der Gemeinde keinen Nut- zen, und spreche er sich daher, um einem Unglücke vorzubeugen, für dessen Beseitigung aus. G.R. Wenhart entgegnet, daß der städtische Ingenieur von Befund aufge- nommen habe und nach dessen Äus- serung der Baum vollkommen gesund sei, daher für das Haus der Beschwerdeführerin eine Gefahr nicht drohe; er sehe keinen Grund ein, warum man unter solchen Ver- hältnissen dem Begehren der Frau Rosenauer, welche es gegenüber der Gemeinde nie so genau genommen habe, so dienstfertig entgegenkom- men solle. Er schließt sich daher unbe- dingt dem Sections-Antrage an. Überdies macht er aufmerksam, daß die Gemeinde den Bruderhaus- garten verpachtet habe, daher sich jedenfalls vorerst mit dem Pächter ins Einvernehmen setzen müßte. G.R. Mayr erwiedert, er habe nicht im Interesse der Frau Rosenauer, son- dern in jenem der Gemeinde gespro-

tragen; er habe sich selbst überzeugt, daß der Baum sehr stark verzweigt und schon gerutscht sei; der Baum bringe der Gemeinde keinen Nutzen, und spreche er sich daher, um einem Unglücke vorzubeugen, für dessen Beseitigung aus. G.R. Wenhart entgegnet, daß der städtische Ingenieur von Befund aufgenommen habe und nach dessen Äusserung der Baum vollkommen gesund sei, daher für das Haus der Beschwerdeführerin eine Gefahr nicht drohe; er sehe keinen Grund ein, warum man unter solchen Verhältnissen dem Begehren der Frau Rosenauer, welche es gegenüber der Gemeinde nie so genau genommen habe, so dienstfertig entgegenkommen solle. Er schließt sich daher unbedingt dem Sections-Antrage an. Überdies macht er aufmerksam, daß die Gemeinde den Bruderhausgarten verpachtet habe, daher sich jedenfalls vorerst mit dem Pächter ins Einvernehmen setzen müßte. G.R. Mayr erwiedert, er habe nicht im Interesse der Frau Rosenauer, sondern in jenem der Gemeinde gespro-

chen, um letztere vor Schaden zu bewähren. Der Baum habe jedenfalls schon eine schiefe Richtung und könne kein Ingenieur beurtheilen, wie er fallen werde. G.R. Gründler bemerkt, daß der fragliche Grund ein Rutschterrain habe, und immer nach vorwärts schiebe. G.R. Perz spricht sich dafür aus, es solle die Bausection selbst einen Augenschein vornehmen. G.R. Pointner sieht keinen Grund ein, warum man den Baum nicht beseitigen solle, nachdem die Anrainerin einmal Angst habe, es könnte ihrem Besitzthum durch dessen Umsturz Schaden zugehen. Sei der Baum gut, so leide die Gemeinde keinen Schaden, da sie dessen Holz noch gut verwerthen könne; sei er schlecht und verfault, so sei selbstwändlich dessen Beseitigung nötig. G.R. Anton von Jaeger hält es für eine kühne Behauptung einen Baum noch ganz gesund zu nennen, wenn man denselben nicht vorher angeschnitten habe.

chen, um letztere vor Schaden zu be- währen. Der Baum habe jeden- falls schon eine schiefe Richtung und könne kein Ingenieur beurthei- len, wie er fallen werde. G.R. Gründler bemerkt, daß der frag- liche Grund ein Rutschterrain habe, und immer nach vorwärts schiebe. G.R. Perz spricht sich dafür aus, es solle die Bausection selbst einen Augenschein vornehmen. G.R. Pointner sieht keinen Grund ein, warum man den Baum nicht beseitigen solle, nachdem die Anrai- nerin einmal Angst habe, es könnte ihrem Besitzthum durch dessen Um- sturz Schaden zugehen. Sei der Baum gut, so leide die Gemeinde keinen Scha- den, da sie dessen Holz noch gut verwer- then könne; sei er schlecht und ver- fault, so sei selbstwändlich dessen Be- seitigung nötig. G.R. Anton von Jaeger hält es für eine kühne Behauptung einen Baum noch ganz gesund zu nennen, wenn man denselben nicht vorher ange- schnitten habe.

G.R. Ploberger führt an, er habe sich auch überzeugt, daß der Baum schief stehe und müße sich daher für des- sen Umhauen aussprechen. G.R. Reder erklärt, daß die Bausection bereit sei, vorerst einen Augenschein vorzunehmen, wenn es der Ge- meinderat wünsche. Der Vorsitzende bemerkt, er kenne den fraglichen Baum vielleicht schon seit 10 Jahren in seiner gegenwärti- gen Stellung, der Gemeinderat wis- se wohl selbst, welche Tendenz die Ge- suchstellerin, welche streitsüchtiger Natur sei, habe; er halte daher auch da- für, daß die Bausection sich an Ort und Stelle die Überzeugung verschaffen solle. Ergebe sich daraus die Nothwendig- keit der Fällung des Baumes, dann solle selbe sofort vorgenommen werden, zeige sich aber, daß diese nicht nothwendig sei, dann müsse er sich entschieden da- gegen aussprechen, weil es sonst Je- dem beifallen könnte, derartige An- forderungen an die Gemeinde zu stellen. Es wird sohin beschlossen, es habe die Bausection an Ort und Stelle sich über die Nothwendigkeit der Fällung des

G.R. Ploberger führt an, er habe sich auch überzeugt, daß der Baum schief stehe und müße sich daher für dessen Umhauen aussprechen. G.R. Reder erklärt, daß die Bausection bereit sei, vorerst einen Augenschein vorzunehmen, wenn es der Gemeinderat wünsche. Der Vorsitzende bemerkt, er kenne den fraglichen Baum vielleicht schon seit 10 Jahren in seiner gegenwärtigen Stellung, der Gemeinderat wisse wohl selbst, welche Tendenz die Gesuchstellerin, welche streitsüchtiger Natur sei, habe; er halte daher auch dafür, daß die Bausection sich an Ort und Stelle die Überzeugung verschaffen solle. Ergebe sich daraus die Nothwendigkeit der Fällung des Baumes, dann solle selbe sofort vorgenommen werden, zeige sich aber, daß diese nicht nothwendig sei, dann müsse er sich entschieden dagegen aussprechen, weil es sonst Jedem beifallen könnte, derartige Anforderungen an die Gemeinde zu stellen. Es wird sohin beschlossen, es habe die Bausection an Ort und Stelle sich über die Nothwendigkeit der Fällung des

Baumes die Überzeugung zu verschaffen und wird der Bürgermeister ermächtigt, auf Grund ihres Gutachtens im namen des Gemeinderates die weitere Verfügung zu treffen. – Z. 12201. 13. Bericht des städt. Bauamtes wegen Zuschüttung der Grube hinter dem Bürgerschulgebäude. G.R. Josef Huber verliest den Bericht, welcher lautet: „B.A. Z. 386. Löblicher Gemeinderat. Nachdem die Gelegenheit zum Gewinne von Material für die Anschüttung hinter der neuen Bürgerschule nicht leicht eintreten dürfte und die Anschüttung mit Mist und Strassenkoth mit Rücksicht auf die schwere Zufahrt und das noch zu benötigende Quantum von rund 1757 Cub. Meter noch viele Jahre dauern würde, so erlaube ich mir im Auftrage des Herrn Bürgermeisters den Antrag auf Vergebung dieser Anschüttung durch ein minuendi Offert und zwar für eine Pauschalsumme, zu stellen. Bei der Annahme von 85 xr pr. Cub. Mtr. stellt sich die hiezu erforderliche Summe auf 1493 fl 45 xr. Der Unternehmer hätte nachstehende Bedingungen einzuhalten.

Baumes die Überzeugung zu verschaf- fen und wird der Bürgermeister ermächtigt, auf Grund ihres Gutach- tens im namen des Gemeindera- tes die weitere Verfügung zu tref- fen. – Z. 12201. 13. Bericht des städt. Bauamtes wegen Zu- schüttung der Grube hinter dem Bürger- schulgebäude. G.R. Josef Huber verliest den Bericht, wel- cher lautet: „B.A. Z. 386. Löblicher Gemein- derat. Nachdem die Gelegenheit zum Ge- winne von Material für die An- schüttung hinter der neuen Bürger- schule nicht leicht eintreten dürfte und die Anschüttung mit Mist und Strassenkoth mit Rücksicht auf die schwe- re Zufahrt und das noch zu benöti- gende Quantum von rund 1757 Cub. Meter noch viele Jahre dauern wür- de, so erlaube ich mir im Auftrage des Herrn Bürgermeisters den Antrag auf Vergebung dieser Anschüttung durch ein minuendi Offert und zwar für eine Pauschalsumme, zu stellen. Bei der Annahme von 85 xr pr. Cub. Mtr. stellt sich die hiezu erforderliche Sum- me auf 1493 fl 45 xr. Der Unternehmer hätte nachstehende Bedingungen einzuhalten.

I. Der Ort der Gewinnung des Materials wird dem Unternehmer überlassen. II. Die Anschüttung hätte auf die in den Querprofilen mit rother Linie einge- zeichnete Höhe zu erfolgen, und der Unternehmer müßte die Auspla- nirung des Materiales in dieser Höhe auf eigene Kosten besorgen. III. Die Anschüttung wäre schichtenwei- se aufzutragen, damit die Setzun- gen möglichst vermindert werden. IIII. Bei Verwendung von erdigen Ma- terial müssen die gefrornen Stücke möglichst verkleinert werden, und ausserdem müßte der Unterneh- mer für nachträgliche Setzungen 6 Monate haften und dieselben nachfüllen. V. Diese Arbeit müßte nach erfolgter Vergebung sogleich begonnen und binnen 3 Mona- ten vollendet werdet. VI. Der Un- ternehmer hätte eine 10 % Caution von dem Offersbetrage als Garantie für die Vollendung dieser Arbeit zu erlegen, welche bis zu der im Punkte 4 bedungenen Haftzeit von 6 Monaten bei der Gemeinde- Vorstehung deponirt bleibt, und für pünktliche Erfüllung des Vertrages haftet. Städtisches Bauamt Steyr, am 5. Dezember 1877. Bogacky.“

I. Der Ort der Gewinnung des Materials wird dem Unternehmer überlassen. II. Die Anschüttung hätte auf die in den Querprofilen mit rother Linie eingezeichnete Höhe zu erfolgen, und der Unternehmer müßte die Ausplanirung des Materiales in dieser Höhe auf eigene Kosten besorgen. III. Die Anschüttung wäre schichtenweise aufzutragen, damit die Setzungen möglichst vermindert werden. IIII. Bei Verwendung von erdigen Material müssen die gefrornen Stücke möglichst verkleinert werden, und ausserdem müßte der Unternehmer für nachträgliche Setzungen 6 Monate haften und dieselben nachfüllen. V. Diese Arbeit müßte nach erfolgter Vergebung sogleich begonnen und binnen 3 Monaten vollendet werdet. VI. Der Unternehmer hätte eine 10 % Caution von dem Offersbetrage als Garantie für die Vollendung dieser Arbeit zu erlegen, welche bis zu der im Punkte 4 bedungenen Haftzeit von 6 Monaten bei der GemeindeVorstehung deponirt bleibt, und für pünktliche Erfüllung des Vertrages haftet. Städtisches Bauamt Steyr, am 5. Dezember 1877. Bogacky.“

Hiezu bemerkt Referent, daß die Section glaube die Ausfüllung der Grube hinter dem Bürgerschul-Gebäude durch Begebung im Offert Wege und im Minuendo Betrage dem löblichen Gemeinderate anempfehlen zu sollen. G.R. Mayr frägt, ob die Verschüttung dieser Grube so dringend nötig sei. Der Vorsitzende erwiedert, daß er aus dem Grunde diesen Amtsbericht habe vorlegen lassen, weil er schon in 3 Gemeinderats-Sitzungen interpellirt worden sei, warum die Vorschüttung der Grube noch nicht erfolgt sei. Nachdem ihm keine Quelle bekannt sei, aus der das Material zur Verschüttung dieser Grube umsonst gewonnen werden könnte, so sei ihm eben nur dieser Weg übrig geblieben und habe er demgemäß auch einen entsprechenden Betrag ins Präliminar einstellen lassen. Die weitere Beschlußfassung über diesen Antrag sei Sache des Gemeinderates, und ihm persönlich gleichgiltig. G.R. Reder bemerkt, daß die Grube einmal doch angefüllt werden müsse, und die Auslagen hiefür der Gemeinde

Hiezu bemerkt Referent, daß die Section glaube die Ausfüllung der Grube hin- ter dem Bürgerschul-Gebäude durch Begebung im Offert Wege und im Mi- nuendo Betrage dem löblichen Ge- meinderate anempfehlen zu sollen. G.R. Mayr frägt, ob die Verschüttung dieser Grube so dringend nötig sei. Der Vorsitzende erwiedert, daß er aus dem Grunde diesen Amtsbericht habe vorlegen lassen, weil er schon in 3 Gemeinderats-Sitzungen interpel- lirt worden sei, warum die Vor- schüttung der Grube noch nicht erfolgt sei. Nachdem ihm keine Quelle bekannt sei, aus der das Material zur Verschüt- tung dieser Grube umsonst gewon- nen werden könnte, so sei ihm eben nur dieser Weg übrig geblieben und habe er demgemäß auch einen ent- sprechenden Betrag ins Prälimi- nar einstellen lassen. Die weite- re Beschlußfassung über diesen Antrag sei Sache des Gemeinderates, und ihm persönlich gleichgiltig. G.R. Reder bemerkt, daß die Grube einmal doch angefüllt werden müsse, und die Auslagen hiefür der Gemeinde

daher nicht ausbleiben. Der Platz hin- ter dem Bürgerschul-Gebäude sei schön und könne zu mancherlei Zwecken verwendet werden; er mache auch auf- merksam, daß gerade jetzt eine gün- stige Zeit für eine Offertbegebung sei, weil voraussichtlich die Kosten weniger betragen würden; er unterstütze daher den Sections-Antrag. G.R. Franz von Jaeger bemerkt, daß heu- er im Sommer fast die Hälfte der Gru- be zugeschüttet worden sei, und dürf- te daher deren Ausfüllung nicht mehr so lange dauern. Der Vorsitzende entgegnet hierauf, daß im Sommer der Gemeinde das Material aus dem Abbruche des Bru- derhaustraktes, der Adaptirung im Ex- jesuiten und Exzölestiner-Gebäude zur Verfügung gestanden sei, was im kommenden Jahr nicht mehr der Fall wäre. G.R. Pointner frägt, ob die Kosten der bis- herigen Ausfüllung der Grube nicht berechnet seien, weil diese wün- schenswerte Anhaltspunkte geben, worauf der Vorsitzende und G.R. Reder erwiedern, daß eine derartige Ver-

daher nicht ausbleiben. Der Platz hinter dem Bürgerschul-Gebäude sei schön und könne zu mancherlei Zwecken verwendet werden; er mache auch aufmerksam, daß gerade jetzt eine günstige Zeit für eine Offertbegebung sei, weil voraussichtlich die Kosten weniger betragen würden; er unterstütze daher den Sections-Antrag. G.R. Franz von Jaeger bemerkt, daß heuer im Sommer fast die Hälfte der Grube zugeschüttet worden sei, und dürfte daher deren Ausfüllung nicht mehr so lange dauern. Der Vorsitzende entgegnet hierauf, daß im Sommer der Gemeinde das Material aus dem Abbruche des Bruderhaustraktes, der Adaptirung im Exjesuiten und Exzölestiner-Gebäude zur Verfügung gestanden sei, was im kommenden Jahr nicht mehr der Fall wäre. G.R. Pointner frägt, ob die Kosten der bisherigen Ausfüllung der Grube nicht berechnet seien, weil diese wünschenswerte Anhaltspunkte geben, worauf der Vorsitzende und G.R. Reder erwiedern, daß eine derartige Ver-

rechnung sich wohl nicht so leicht bewerkstelligen lasse, weil das zuführen des Materiales oft mit anderen Arbeitsleistungen verbunden werde. G.R. Ploberger und Wenhart befürworten den Sections-Antrag und bemerkt ersterer, daß man die Fuhrleute unmöglich verhalten könne, Schutt, Kericht und dergleichen über den Pfarr- oder Schloßberg hinaufzuführen, daher wohl nicht viel fremdes Material zugeführt würde. Der Vorsitzende führt an, daß er seinerzeit schon ermächtigt worden sei, die Verschüttung dieser Grube zu veranlassen; er sei in Folge dessen mit dem Sandbauer in Unterhandlung getreten und wäre von demselben sogar das Material umsonst beigestellt worden. Er habe auch versuchsweise durch 8 Tage fahren lassen; da aber die Kosten hiefür sich zu hochgestellt hätten, so habe er diesen Versuch wieder einstellen lassen. G.R. Leopold Huber unterstützt gleichfalls den Sections-Antrag, da die Zuschüttung einmal doch erfolgen müsse, und Geld immer kosten werde.

rechnung sich wohl nicht so leicht bewerk- stelligen lasse, weil das zuführen des Materiales oft mit anderen Arbeits- leistungen verbunden werde. G.R. Ploberger und Wenhart befürworten den Sections-Antrag und bemerkt er- sterer, daß man die Fuhrleute unmög- lich verhalten könne, Schutt, Kericht und dergleichen über den Pfarr- oder Schloß- berg hinaufzuführen, daher wohl nicht viel fremdes Material zugeführt würde. Der Vorsitzende führt an, daß er seiner- zeit schon ermächtigt worden sei, die Verschüttung dieser Grube zu veran- lassen; er sei in Folge dessen mit dem Sandbauer in Unterhandlung ge- treten und wäre von demselben so- gar das Material umsonst beige- stellt worden. Er habe auch versuchs- weise durch 8 Tage fahren lassen; da aber die Kosten hiefür sich zu hochgestellt hätten, so habe er diesen Versuch wie- der einstellen lassen. G.R. Leopold Huber unterstützt gleichfalls den Sections-Antrag, da die Zuschüt- tung einmal doch erfolgen müsse, und Geld immer kosten werde.

Bei der Abstimmung wird der An- trag der Section mit Stimmenmehrheit zum Beschluß erhoben. – Z. 12659. 14. Amtsbericht wegen Anschaffung einer Straßenwalze. Hiezu bemerkt G.R. Reder, daß die Be- handlung dieses Punktes entfalle, nachdem der für die Anschaffung einer Strassenwalze ins Prälimi- nar eingesetzte Betrag vom Praeli- minar-Comitee gestrichen worden sei. – Z. 4416. 15. Bericht des städt. Bauamtes über die Ka- nalisirung von Wieserfeld. G.R. Josef Huber verliest diesen Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemeinde- Vorstehung! Mit Bezug auf den Auf- trag vom 6. November l.J. Z. 10159 beehre ich mich den gewünschten Plan und Kostenveranschlag für die Kanali- sirung in Wieserfeld vorzulegen. Für diese Kanalisirung sind zwei Pro- file vorgeschlagen, von welchem das grössere Profil mit 0.3 m Breite und 0.6 m Höhe in der oberen Wieserfeldstrasse zwischen den Häusern No. 317/329 und das kleinere Profil in der oberen und unteren Wieserfeldstrasse zwischen den Häusern No. 309/316 und 507/293 anzuwen-

Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Stimmenmehrheit zum Beschluß erhoben. – Z. 12659. 14. Amtsbericht wegen Anschaffung einer Straßenwalze. Hiezu bemerkt G.R. Reder, daß die Behandlung dieses Punktes entfalle, nachdem der für die Anschaffung einer Strassenwalze ins Präliminar eingesetzte Betrag vom Praeliminar-Comitee gestrichen worden sei. – Z. 4416. 15. Bericht des städt. Bauamtes über die Kanalisirung von Wieserfeld. G.R. Josef Huber verliest diesen Bericht, welcher lautet: „Löbliche GemeindeVorstehung! Mit Bezug auf den Auftrag vom 6. November l.J. Z. 10159 beehre ich mich den gewünschten Plan und Kostenveranschlag für die Kanalisirung in Wieserfeld vorzulegen. Für diese Kanalisirung sind zwei Profile vorgeschlagen, von welchem das grössere Profil mit 0.3 m Breite und 0.6 m Höhe in der oberen Wieserfeldstrasse zwischen den Häusern No. 317/329 und das kleinere Profil in der oberen und unteren Wieserfeldstrasse zwischen den Häusern No. 309/316 und 507/293 anzuwen-

den wäre. Es ist den Profilen möglichst kleine Breite gegeben worden, da bei einer zu grossen Breite derselben das Wasser gewöhnlich schlangenförmigen Lauf bekommt, und dadurch sehr viel an Gefälle verloren geht, was in dem vorliegenden Falle nach Thunlichkeit vermieden werden muß. Für das Gefälle für Kanäle mit dem Abzug durch den bestehenden Kanal zwischen den Häusern No. 305/304 müßte durch Tieferlegung des erwähnten Kanales zwischen den Punkten 4 und 6 gesorgt werden. Zum Auffangen des Wassers von der Strasse zwischen den Häusern No. 316/317 sind zwei Gitter projectirt, welche das Wasser in den rechts und links gehenden Kanal zu vertheilen haben. Diese Kanäle wären aus Ziegel im hydr. Mörtel sammt Verputz der Wände auszuführen. Die Kosten dieser Knalisierung belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf fl 4025.20 xr und es würde sich empfehlen, daß im Falle der löbliche Gemeinderat die Ausführung genehmigen sollte, diese Arbeit auf 2 bis 3 Jahre vertheilt werden möchte. Städtisches Bauamt Steyr, am 24. November 1877. Bogacky.“

den wäre. Es ist den Profilen mög- lichst kleine Breite gegeben worden, da bei einer zu grossen Breite der- selben das Wasser gewöhnlich schlan- genförmigen Lauf bekommt, und dadurch sehr viel an Gefälle verlo- ren geht, was in dem vorliegenden Falle nach Thunlichkeit vermieden werden muß. Für das Gefälle für Kanäle mit dem Abzug durch den bestehenden Kanal zwischen den Häusern No. 305/304 müßte durch Tie- ferlegung des erwähnten Kana- les zwischen den Punkten 4 und 6 gesorgt werden. Zum Auffangen des Wassers von der Strasse zwischen den Häusern No. 316/317 sind zwei Git- ter projectirt, welche das Wasser in den rechts und links gehenden Kanal zu vertheilen haben. Diese Kanäle wären aus Ziegel im hydr. Mörtel sammt Verputz der Wände auszuführen. Die Kosten dieser Knali- sierung belaufen sich laut Kostenvor- anschlag auf fl 4025.20 xr und es würde sich empfehlen, daß im Falle der löbliche Gemeinderat die Ausführung genehmi- gen sollte, diese Arbeit auf 2 bis 3 Jahre vertheilt werden möchte. Städ- tisches Bauamt Steyr, am 24. November 1877. Bogacky.“

Referent bemerkt hiezu, daß in dieser Richtung auch ein anonymer Brief an den Bür- germeister gelangt sei, welchen er zur Vorlesung bringt und in wel- chem der mit „ein stiller Beobachter“ unterschriebene Schreiber desselben die Notwendigkeit einer Kanali- sirung gänzlich in Abrede stellt. Sohin bringt Referent den Antrag der Section zur Verlesung, welche bei dem Umstande, als der ganze Betrag für das künftige Jahr den Gemeindesäckel zu sehr in Anspruch nehmen würde, glaube, für das Jahr 1878 die Herstellung ei- nes Theiles dieses Kanales und zwar vom Hause 309 bis 316 dem löbl. Gemeinderate anempfohlen zu müssen, die weitere Ausferti- gung dieses Kanales aber für das Jahr 1879 zu übertragen. G.R. Anton von Jaeger macht aufmerk- sam, daß ins Präliminar pr. 1878 kein Betrag hiefür eingesetzt sei, daher auch die Kanalisirung nicht gemacht werden und daher nur für das Jahr 1879 präliminirt werden könnte. G.R. Leopold Huber schließt sich dieser An- sichten und stellt den Antrag, daß

Referent bemerkt hiezu, daß in dieser Richtung auch ein anonymer Brief an den Bürgermeister gelangt sei, welchen er zur Vorlesung bringt und in welchem der mit „ein stiller Beobachter“ unterschriebene Schreiber desselben die Notwendigkeit einer Kanalisirung gänzlich in Abrede stellt. Sohin bringt Referent den Antrag der Section zur Verlesung, welche bei dem Umstande, als der ganze Betrag für das künftige Jahr den Gemeindesäckel zu sehr in Anspruch nehmen würde, glaube, für das Jahr 1878 die Herstellung eines Theiles dieses Kanales und zwar vom Hause 309 bis 316 dem löbl. Gemeinderate anempfohlen zu müssen, die weitere Ausfertigung dieses Kanales aber für das Jahr 1879 zu übertragen. G.R. Anton von Jaeger macht aufmerksam, daß ins Präliminar pr. 1878 kein Betrag hiefür eingesetzt sei, daher auch die Kanalisirung nicht gemacht werden und daher nur für das Jahr 1879 präliminirt werden könnte. G.R. Leopold Huber schließt sich dieser Ansichten und stellt den Antrag, daß

nach dem pro 1878 hiefür im Präliminar nicht vorgesorgt sei, dieser Gegenstand für das Jahr 1879 in Vormerkung zu nehmen und im Präliminar zu berücksichtigen sei. G.R. Wenhart macht geltend, daß der Baumeister, dem die Kanalisirung übertragen würde, der Gemeinde mit der Zahlung der für das Jahr 1878 von der Section beantragten Bauführung gewiß bis zum Jahre 1879 zuwarten würde. Man solle jedenfalls den Bewohnern von Wieserfeld eine Beruhigung geben, daß sie auf die seinerzeitige Ausführung der Kanalisirung wenigstens rechnen können. G.R. Ploberger bemerkt gegenüber der Ausführung des G.R. Leopold Huber, daß man heute nicht schon Verfügungen hinsichtlich des Präliminars für das Jahr 1879 treffen könne, weil zu dieser Zeit der Gemeinderat aus andern Mitgliedern bestehen könne, die man nicht binden dürfe. G.R. Pointner macht aufmerksam, daß das Präliminar pro 1878 ja erst zur Beratung kommen müsse; wenn auch

nach dem pro 1878 hiefür im Präliminar nicht vorgesorgt sei, dieser Gegenstand für das Jahr 1879 in Vormerkung zu nehmen und im Präliminar zu be- rücksichtigen sei. G.R. Wenhart macht geltend, daß der Baumeister, dem die Kanalisirung übertragen würde, der Gemeinde mit der Zahlung der für das Jahr 1878 von der Section beantragten Baufüh- rung gewiß bis zum Jahre 1879 zu- warten würde. Man solle jeden- falls den Bewohnern von Wieserfeld eine Beruhigung geben, daß sie auf die seinerzeitige Ausführung der Kanalisirung wenigstens rechnen können. G.R. Ploberger bemerkt gegenüber der Ausführung des G.R. Leopold Huber, daß man heute nicht schon Verfügun- gen hinsichtlich des Präliminars für das Jahr 1879 treffen könne, weil zu dieser Zeit der Gemeinderat aus andern Mitgliedern bestehen könne, die man nicht binden dürfe. G.R. Pointner macht aufmerksam, daß das Präliminar pro 1878 ja erst zur Bera- tung kommen müsse; wenn auch

des Comitee hiefür keinen Betrag ein- gesetzt habe, so stehe dieses ja immer noch dem Gemeinderate frei. Man solle mit der Kanalisirung, die in dieser Vorstadt jedenfalls notwendig sei, wenigstens einmal den Anfang machen; er unterstütze daher den Sections-Antrag. G.R. Reder betont gleichfalls die Noth- wendigkeit der Kanalisirung, welche einmal jedenfalls gemacht werden müsse. Der Betrag, der für das Jahr 1878 nach dem Sections-Antrage in An- spruch genommen würde, sei nicht so groß und durch anderweitige Ersparungen hereinzubringen. Auch würde man, wenn ein- mal ein Theil kanalisirt würde, sehen, welchen Erfolg diese Kanalisi- rung mit sich führe, sich die Aus- führung des Projectes in der Wirk- lichkeit mache, und dadurch einen Anhaltspunkt für die Kanalisirung des übrigen Theiles erlangen. G.R. Tomitz erklärt sich gleichfalls un- ter der Bedingung, daß die Einsetzung eines Betrages für die Kanalisirung des Wieserfeldes ins Präliminar noch möglich sei, für den Sectionsantrag.

des Comitee hiefür keinen Betrag eingesetzt habe, so stehe dieses ja immer noch dem Gemeinderate frei. Man solle mit der Kanalisirung, die in dieser Vorstadt jedenfalls notwendig sei, wenigstens einmal den Anfang machen; er unterstütze daher den Sections-Antrag. G.R. Reder betont gleichfalls die Nothwendigkeit der Kanalisirung, welche einmal jedenfalls gemacht werden müsse. Der Betrag, der für das Jahr 1878 nach dem Sections-Antrage in Anspruch genommen würde, sei nicht so groß und durch anderweitige Ersparungen hereinzubringen. Auch würde man, wenn einmal ein Theil kanalisirt würde, sehen, welchen Erfolg diese Kanalisirung mit sich führe, sich die Ausführung des Projectes in der Wirklichkeit mache, und dadurch einen Anhaltspunkt für die Kanalisirung des übrigen Theiles erlangen. G.R. Tomitz erklärt sich gleichfalls unter der Bedingung, daß die Einsetzung eines Betrages für die Kanalisirung des Wieserfeldes ins Präliminar noch möglich sei, für den Sectionsantrag.

Der Sectionsantrag wird sohin zur Abstimmung gebracht, bleibt jedoch mit 8 gegen 11 Stimmen in der Minorität. Der Vorsitzende spricht sein Bedauern über diese Abstimmung aus, nachdem der Gemeinderat die Bewohner von Wieserfeld mit ihrem berechtigten Begehren schon wiederholt vertröstet, nun aber doch wieder abgewiesen habe. – Z. 12188. 16. Bericht des städt. Bauamtes über die Anschaffung von Brückenhölzern pr. 1878. G.R. Josef Huber verliest diesen Bericht und das demselben beiliegende Verzeichnis der pr. 1878 nöthigen Brückenhölzern und stellt sohin namens der Section den Antrag auf Genehmigung ihrer Anschaffung und Ausschreibung in Offertwege. Wird angenommen. – Z. 12258. IV. Section in Armensachen 17. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Ernennung eines Armenvaters für das XIII Viertel. G.R. Anton von Jaeger beantragt auf Grund derselben, die vom Herrn Josef Schachinger nachgesuchte Ent-

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