Ratsprotokoll vom 23. November 1877

meinderats-Beschluße vom 26. Oktober 1877 neuerlich mo- tivirt um Überlassung die- ses Brunnens in sein Eigen- thum ansucht, und gegen eine blosse benützungswei- se Überlassung desselben sein Bedenken geltend macht. Referent bemerkt hiezu, daß es sich nur um die Frage handeln könne, ob dieser Brun- nen ein öffentlicher sei, oder nicht. Nach dem nun die- ser zum bestandenen Köst- lerhause gehörige Brunnen, welcher durch den Ankauf dieses Hauses seitens der Gemeinde in deren Privat- eigenthum übergegangen sei, kein öffentlicher sei, so stelle die Section den An- trag, es sei der in dieser Angelegenheit am 21 Ok- tober gefaßte Gemeinde- rats-Beschluß aufrecht zu erhalten. G.R. Reder bemerkt noch hiezu, daß die Gemeinde diesen Brunnen dem Ge- suchsteller schon aus dem Grun- de nicht ins Eigenthum über-

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