G.R. Leopold Huber verliest diese Eingabe, mit welcher sich die Fürstlich Lamberg'sche Güter-Direktion unter Hinweis darauf, daß die Fideikommisgüter aus der städtischen Wasserleitung kein Wasser beziehen, zur Entrichtung des ihr vorgeschriebenen Brunnengeldes weigert. Referent bemerkt hiezu namens der Section, daß dieselbe dieser Anschauung nicht beistimmen könne, da es sich nicht um einen direkten Bezug des Wassers handle sondern diese Wasserleitung hauptsächtlich für Feuersgefahr geschaffen worden sei, woran jeder Hausbesitzer partizipire. Es sei daher die Güter-Direktion der Fürstlich Lamberg'schen Herrschaft darüber zu verständigen, und um Einzahlung des Betrages neuerdings anzugehen, um so mehr, als die ausgedehnten Gebäulichkeiten des Schlosses auch einen
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