G.R. Leopold Huber verliest die- se Eingabe, mit welcher sich die Fürstlich Lamberg'sche Gü- ter-Direktion unter Hin- weis darauf, daß die Fidei- kommisgüter aus der städ- tischen Wasserleitung kein Wasser beziehen, zur Ent- richtung des ihr vorgeschrie- benen Brunnengeldes wei- gert. Referent bemerkt hiezu namens der Section, daß dieselbe dieser Anschau- ung nicht beistimmen könne, da es sich nicht um einen direkten Be- zug des Wassers handle sondern diese Wasserlei- tung hauptsächtlich für Feuersgefahr geschaffen worden sei, woran jeder Hausbesitzer partizipire. Es sei daher die Güter-Di- rektion der Fürstlich Lam- berg'schen Herrschaft darü- ber zu verständigen, und um Einzahlung des Betra- ges neuerdings anzuge- hen, um so mehr, als die ausgedehnten Gebäulichkei- ten des Schlosses auch einen
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