durch ihre eigenen Leute, respec- tive durch ihren Aushilfs-Gärt- ner besorgen lassen, und könne dasselbe ja dann ver- verkaufen. Die Vorsitzende verweist dar- auf, daß in einer früheren Gemeinderats-Sitzung aus- drücklich beschlossen worden sei, die Grasfechsung zu ver- pachten; auch stünden ihm nicht Leute zur Verfügung, welche mit dem Grasmähen um- gehen könnten. G.R. Holub bemerkt, daß, wenn vom Prinzipe der Verpachtung abgegangen würde, er aus eigener Erfahrung Dienstleute des St. Anna-Spitales für das Mähen des Grases bestens empfehlen könne, weil sel- be sehr sorgsam umgien- gen und nichts beschädigen; man könnte dem Spitale da- für die Fechsung überlassen. Er stellt diesfalls den Antrag, welcher auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 11087. 12. Zuschrift der Fürstlich Lam- berg'schen Güter-Direktion pto Zalung des Brunnengeldes.
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