durch ihre eigenen Leute, respective durch ihren Aushilfs-Gärtner besorgen lassen, und könne dasselbe ja dann ververkaufen. Die Vorsitzende verweist darauf, daß in einer früheren Gemeinderats-Sitzung ausdrücklich beschlossen worden sei, die Grasfechsung zu verpachten; auch stünden ihm nicht Leute zur Verfügung, welche mit dem Grasmähen umgehen könnten. G.R. Holub bemerkt, daß, wenn vom Prinzipe der Verpachtung abgegangen würde, er aus eigener Erfahrung Dienstleute des St. Anna-Spitales für das Mähen des Grases bestens empfehlen könne, weil selbe sehr sorgsam umgiengen und nichts beschädigen; man könnte dem Spitale dafür die Fechsung überlassen. Er stellt diesfalls den Antrag, welcher auch zum Beschluße erhoben wird. — Z. 11087. 12. Zuschrift der Fürstlich Lamberg'schen Güter-Direktion pto Zalung des Brunnengeldes.
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