Verpachtung der Promenade Grasfechsung. G.R. Leopold Huber erwähnt, daß bei der am 29. Oktober stattgehabten Lizitation nur Herr Karl Viertl als Lizitant erschienen sei, welcher die Grasfechsung unter Vorbehalt der gemeinderätlichen Ratifikation um den Ausrufpreis pr 12 fl erstanden habe. G.R. Dr. Hochhauser spricht sich gegen eine Verpachtung der Grasfechsung aus, weil bei Überlassung derselben an Private, welche sie natürlich ausnutzen müßten, nur zu leicht die Gesträuche und Anlagen an der Promenade, die schon eine Zierde geworden seien und der Gemeinde viel kosten, ruinirt werden könnten; wo dann die Gemeinen mehr Schaden habe, als der Ertrag dieser Grasfechsung mit 12 fl betrage. Er sei daher gegen eine Genehmigung des Lizitationsprotokolles, die Gemeinde solle vielmehr das Abmähen des Grases
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