Ratsprotokoll vom 23. November 1877

von der Ober-Behörde stets erhalten. Beim Bestehen des Ehekonsens habe man auch in Ober-Österreich Vermögenszeugnisse verlangt und gewöhnlich den Nachweis eines Besitzes von 100 fl gefordert, wornach der Ehekonsens ertheilt worden sei, der Ehewerber habe in einem solchen Falle häufig die 100 fl zu leihen genommen und auf diese Weise den Konsens erlangt. Derselbe führe daher zu nichts, als zu Umgehungen des Gesetzes, welchen man gar nicht vorbeugen könne. G.R. Mayr stellt den bestimmten Antrag, der Gemeinderal möge sich für eine Beschränkung der Ehebewilligungen für solche Fälle, in welchen man offenbar voraussehe, daß der Ehewerber der Gemeinde zur Last fallen werde, also wenn er keinen Erwerb, keinen Verdienst aber kein Beschäftigung habe, aussprechen. G.R. Perz glaubt, daß in solchen Fällen überhaupt heiraten nicht vorkommen. G.R. Ploberger erklärt sich dafür, daß man Bettelleute nicht heiraten lassen solle. Es wird sohin zuerst der Antrag

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