Ratsprotokoll vom 23. November 1877

von der Ober-Behörde stets erhalten. Beim Bestehen des Ehekonsens habe man auch in Ober-Österreich Vermögenszeug- nisse verlangt und gewöhnlich den Nachweis eines Besitzes von 100 fl gefordert, wornach der Ehekonsens ertheilt worden sei, der Ehewer- ber habe in einem solchen Falle häu- fig die 100 fl zu leihen genommen und auf diese Weise den Konsens erlangt. Derselbe führe daher zu nichts, als zu Umgehungen des Ge- setzes, welchen man gar nicht vor- beugen könne. G.R. Mayr stellt den bestimmten Antrag, der Gemeinderal möge sich für eine Beschränkung der Ehe- bewilligungen für solche Fälle, in welchen man offenbar voraus- sehe, daß der Ehewerber der Ge- meinde zur Last fallen werde, also wenn er keinen Erwerb, kei- nen Verdienst aber kein Beschäf- tigung habe, aussprechen. G.R. Perz glaubt, daß in solchen Fäl- len überhaupt heiraten nicht vor- kommen. G.R. Ploberger erklärt sich dafür, daß man Bettelleute nicht heiraten lassen solle. Es wird sohin zuerst der Antrag

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2