destens alle Jahre ein solcher Fall er- eignet, dann würde auch er sich für eine Beschränkung aussprechen. G.R. Mayr glaubt, daß man ein reiches Material in dieser Richtung zusammentragen könnte. G.R. Pointner verweist auf die Länder Tyrol und Kärnthen, wo der Ehekonsens noch bestehe und doch sei die materielle Lage der Ge- meinden auch nicht günstig und hätten sie gerade so zu kämpfen, wie hier. G.R. Maus bemerkt, daß durch Ehe- verweigerung gar nichts geholfen werde; es sei besser, wenn die Leute heiraten könnten, als wenn sie dann im Verweigerungsfall im Konkubinate leben, insbeson- ders auch schon wegen der aus sol- chen Verhältnissen hervorgehenden Kinder. G.R. Pointner erwähnt aus sei- ner eigenen Praxis zu wissen, daß Personen, welche in Tyrol oder Kärnthen zuständig seien, bei dem Eingehen von Ehen etwaige Vermögens-Zeugnisse beizubrin- gen hätten und daß sie den Ehekon- sens, wenn er ihnen auch von der Gemeinde verweigert würde,
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