Ratsprotokoll vom 23. November 1877

destens alle Jahre ein solcher Fall ereignet, dann würde auch er sich für eine Beschränkung aussprechen. G.R. Mayr glaubt, daß man ein reiches Material in dieser Richtung zusammentragen könnte. G.R. Pointner verweist auf die Länder Tyrol und Kärnthen, wo der Ehekonsens noch bestehe und doch sei die materielle Lage der Gemeinden auch nicht günstig und hätten sie gerade so zu kämpfen, wie hier. G.R. Maus bemerkt, daß durch Eheverweigerung gar nichts geholfen werde; es sei besser, wenn die Leute heiraten könnten, als wenn sie dann im Verweigerungsfall im Konkubinate leben, insbesonders auch schon wegen der aus solchen Verhältnissen hervorgehenden Kinder. G.R. Pointner erwähnt aus seiner eigenen Praxis zu wissen, daß Personen, welche in Tyrol oder Kärnthen zuständig seien, bei dem Eingehen von Ehen etwaige Vermögens-Zeugnisse beizubringen hätten und daß sie den Ehekonsens, wenn er ihnen auch von der Gemeinde verweigert würde,

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