Ratsprotokoll vom 23. November 1877

genden Falle selbst die Erhebungen gepflogen und hiedurch Gewiß- heit erlangt, daß Herr Aidten- berger factisch vor dem Jahre 1850 Hausbesitzer gewesen sei, wäh- rend er hinsichtlich des Herrn Hainberger diesen Nachweis nicht erlangen konnte, vielmehr gefunden habe, daß selber erst nach dem Jahre 1850 Hausbe- sitzer geworden sei. Referent stellt auf Grund die- ser Ausführungen den Antrag, vorläufig auf eine Genehmi- gung dieser Gesuche nicht einzu- gehen, nachdem der factische Besitz eines Hauses durch die Ge- suchsteller vor dem Jahre 1850 nicht durch entsprechende Belege nachgewiesen erscheine. Wird angenommen. — Z. 11323 und 11718. 3. Amtsbericht wegen Druckle- gung der Gemeinderats-Sitzung Protokolle. G.R. Pointner verließ densel- ben, welcher lautet: „Löbliche Gemeinderat. In früheren Jah- ren wurden die Gemeinderats- Sitzungs-Protokolle in Druck gelegt, von welchem Usus es

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