praktischen Standpunkte aus hätte es einigen Werth, wenn für das Hei- raten Erschwernisse platzgreifen würden, insbesonders in der Rich- tung, daß gar so junge Leute Ehen eingiengen. G.R. Pointner macht diesfalls aufmerksam, daß so junge Leute, welche noch nicht 24 Jahre alt seien, ja ohne die Zustim- mung ihrer Eltern, respective der Ober-Vormundschaft nicht heiraten dürfen. Der Vorsitzende bemerkt, daß sich eine Be- schränkung nur dardurch einführen lies- se, daß wieder im sogenannter Ver- mögensausweis von dem Ehewerber verlangt würde; er setze aber den Fall, jemand verdiene sich wöchent- lich 12-20 fl, er sei dadurch jedenfalls in einer so günstigen Vermögenslage, daß er eine Heirat eingehen könne, insbesonders wenn auch seine Frau durch ihre Handarbeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes beizutragen in der Lage sei. Plötzlich trete, eine Krisis ein, wie dieses ja häufig in der Industrie und bei den Geschäften der Fall sei, wie es auch gegenwärtig hierorts vorkomme, die Arbeiter werden plötzlich entlassen. Wie stehe dann die Frage?
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