Ratsprotokoll vom 23. November 1877

praktischen Standpunkte aus hätte es einigen Werth, wenn für das Heiraten Erschwernisse platzgreifen würden, insbesonders in der Richtung, daß gar so junge Leute Ehen eingiengen. G.R. Pointner macht diesfalls aufmerksam, daß so junge Leute, welche noch nicht 24 Jahre alt seien, ja ohne die Zustimmung ihrer Eltern, respective der Ober-Vormundschaft nicht heiraten dürfen. Der Vorsitzende bemerkt, daß sich eine Beschränkung nur dardurch einführen liesse, daß wieder im sogenannter Vermögensausweis von dem Ehewerber verlangt würde; er setze aber den Fall, jemand verdiene sich wöchentlich 12-20 fl, er sei dadurch jedenfalls in einer so günstigen Vermögenslage, daß er eine Heirat eingehen könne, insbesonders wenn auch seine Frau durch ihre Handarbeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes beizutragen in der Lage sei. Plötzlich trete, eine Krisis ein, wie dieses ja häufig in der Industrie und bei den Geschäften der Fall sei, wie es auch gegenwärtig hierorts vorkomme, die Arbeiter werden plötzlich entlassen. Wie stehe dann die Frage?

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