Fälle gehabt, wo Personen geheira- tet haben, welche kaum Quartier nicht einmal ein Bett gehabt; Leute aus den Versorgungs-Häu- sern hätten geheiratet, in sol- chen Fällen solle die Gemeinde entgegentreten können, weil diese Leute ihr später nothwendig zur Last fallen müssen. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß kein Mensch Siegel Brief habe, er werde der Gemeinde nicht einmal zur Last fallen; man könne mit guten Mitteln anfangen und zu Grunde gehen, das seien Schicksalsschläge, wel- che durch kein Gesetz hinweg dekre- tirt werden könnten. Man lasse den Leuten ihren freien Willen, wenn man schon eine Beschrän- kung einführe, so könnte sie blos in der Richtung möglich sein, daß niemand zum Heiraten zu- gelassen werde, welcher eine Ar- menversorgung geniße, die- se Fälle seien aber so selten, daß man sie doch nicht zum Gesetze machen könne. Wenn es vorge- kommen sei, daß Leute aus einem Versorgungshause weggeheiratet, hätten, so wären sie ja eben
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