Ratsprotokoll vom 23. November 1877

Fälle gehabt, wo Personen geheiratet haben, welche kaum Quartier nicht einmal ein Bett gehabt; Leute aus den Versorgungs-Häusern hätten geheiratet, in solchen Fällen solle die Gemeinde entgegentreten können, weil diese Leute ihr später nothwendig zur Last fallen müssen. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß kein Mensch Siegel Brief habe, er werde der Gemeinde nicht einmal zur Last fallen; man könne mit guten Mitteln anfangen und zu Grunde gehen, das seien Schicksalsschläge, welche durch kein Gesetz hinweg dekretirt werden könnten. Man lasse den Leuten ihren freien Willen, wenn man schon eine Beschränkung einführe, so könnte sie blos in der Richtung möglich sein, daß niemand zum Heiraten zugelassen werde, welcher eine Armenversorgung geniße, diese Fälle seien aber so selten, daß man sie doch nicht zum Gesetze machen könne. Wenn es vorgekommen sei, daß Leute aus einem Versorgungshause weggeheiratet, hätten, so wären sie ja eben

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