Ratsprotokoll vom 23. November 1877

Gewerbefreiheit, der Zuzug der Landleute in die Stadt wurde beschränkt, wenn die Gesetze über die Gewerbefreiheit beschränkt würden. Denn bei dem Bestehen der Gewerbefreiheit zögen allerdings viele Leute in die Stadt, wo sie die Bewilligung zum Heiraten erhalten, wenn sie ein Geschäft anfingen; würde ihnen aber der Antritt des Gewerbes nicht bewilligt, so fiele damit auch die Bewilligung zum Heiraten hinweg. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert dass man an der Gewerbefreiheit wohl nicht rütteln könne; auch liege dieser Gegenstand dem Gemeinderate gegenwärtig nicht zur Beurtheilung vor. G.R. Mayr spricht sich für Einführung eines Ehekonsenses im beschränkten Maaße aus. Es solle nähmlich die Gemeine, wenn sie von vorneherein die Überzeugung habe, daß die betreffenden Personen der Gemeinde zur Last fallen müssen, die Befugnis zustehen, die Eingehung der Ehe untersagen zu können. Man habe

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