häufig in engherziger Weise Eheschliessungen nicht bewilli- get, der Ehewerber habe an die zuständige Ober-Behörde reku- rirt und letztere habe die Ehe bewilligt, weil sie von der Idee ausgegangen sei, daß jeder, der erwerbfähig sei, auch heiraten könne; ein Vermögen brauchte man ja nicht nachzuweisen. Der Ehekonsens sei daher in der Praxis überhaupt ohne Bedeu- tung gewesen, und auch darum aufgehoben worden. Wenn da- her heute dieser Konsens wieder eingeführt würde, so würde dadurch nichts anderes als Umge- hungen des Gesetzes herbeige- führt, und der Zuzug von mittel- losen Personen nach der Stadt ver- grössert. Die Stadt habe daher kein Interesse, sich dem von meh- reren Landgemeinden geäus- serten Wunsche um Wiederein- führung des Ehekonsens anzu- schliessen. G.R. Anton von Jäger giebt der Mei- nung Ausdruck, daß die Frage wegen Ertheilung des Ehekonsenses in unmittelbarem Zusammen- hange stehe mit der Frage der
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