häufig in engherziger Weise Eheschliessungen nicht bewilliget, der Ehewerber habe an die zuständige Ober-Behörde rekurirt und letztere habe die Ehe bewilligt, weil sie von der Idee ausgegangen sei, daß jeder, der erwerbfähig sei, auch heiraten könne; ein Vermögen brauchte man ja nicht nachzuweisen. Der Ehekonsens sei daher in der Praxis überhaupt ohne Bedeutung gewesen, und auch darum aufgehoben worden. Wenn daher heute dieser Konsens wieder eingeführt würde, so würde dadurch nichts anderes als Umgehungen des Gesetzes herbeigeführt, und der Zuzug von mittellosen Personen nach der Stadt vergrössert. Die Stadt habe daher kein Interesse, sich dem von mehreren Landgemeinden geäusserten Wunsche um Wiedereinführung des Ehekonsens anzuschliessen. G.R. Anton von Jäger giebt der Meinung Ausdruck, daß die Frage wegen Ertheilung des Ehekonsenses in unmittelbarem Zusammenhange stehe mit der Frage der
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2