welche aus früheren Zeiten herrühren, wo der Ehekonsens noch bestanden habe. Es sei daher eine Thatsache, daß das Bestehen des Ehekonsens die Gemeinde vor den Lasten der Armen Versorgung nicht bewahrt habe. Die Stadtgemeinde Steyr habe gar keinen Grund, sich den Petitionen mehrerer Gemeinden Perg's anzuschließen. Die Landgemeinden seien in dieser Richtung ungemein engherzig, sie seien in einer begünstigteren Lage; denn, da sie keine Ehe bewilligen wollen, wenn der Ehewerber sein gutes Fortkommen nicht ausweise und da derselbe gewöhnlich das Heiraten doch nicht aufgeben wolle, so gehe er denn in die Stadt, melde da ein Gewerbe an und niemand könne ihm dann das Heiraten verbieten; dadurch finde ein immer grösserer Zudrang zu den Stärken statt, weil die Leute am Lande häufig gehindert würden, heiraten zu können. Auch aus andern Grunden sei, die Aufhebung des Ehekonsenses erfolgt. Die Gemeinden haben
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