Ratsprotokoll vom 23. November 1877

welche aus früheren Zeiten her- rühren, wo der Ehekonsens noch bestanden habe. Es sei daher ei- ne Thatsache, daß das Bestehen des Ehekonsens die Gemeinde vor den Lasten der Armen Versor- gung nicht bewahrt habe. Die Stadtgemeinde Steyr habe gar keinen Grund, sich den Petitio- nen mehrerer Gemeinden Perg's anzuschließen. Die Landgemein- den seien in dieser Richtung ungemein engherzig, sie seien in einer begünstigteren Lage; denn, da sie keine Ehe bewilli- gen wollen, wenn der Ehewer- ber sein gutes Fortkommen nicht ausweise und da derselbe gewöhnlich das Heiraten doch nicht aufgeben wolle, so gehe er denn in die Stadt, melde da ein Ge- werbe an und niemand kön- ne ihm dann das Heiraten ver- bieten; dadurch finde ein im- mer grösserer Zudrang zu den Stärken statt, weil die Leute am Lande häufig gehindert wür- den, heiraten zu können. Auch aus andern Grunden sei, die Aufhebung des Ehekonsenses erfolgt. Die Gemeinden haben

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