alte Misbräuche einführen. Red- ner verweist diesfalls auf die Vorkommnisse, wie sie in den Ausschuß-Sitzungen von Land- Gemeinden stattgehabt, in wel- chen Dienstleuten der Ehekonsens häufig nur aus persönlicher Rück- sichten verweigert worden sei, das sei kein richtiger Vorgang. Nur wenn durch zahlreiche Fälle nach- gewiesen erscheine, daß bei dem Bestehen der unbedingten Frei- heit zur Schließung von Ehen die Gemeinden hiedurch mit Ar- men-Versorgung überbürdet werde, könne man die Feststel- lung von Schranken in Betracht ziehen. In der Gemeinde Steyr wisse man aber er von ein paar solchen Fällen, während seit dem Aufhören des Ehekon- senses doch viele hundert Ehen geschlossen worden seien. G.R. Dr. Hochhauser erklärt sich aus Erwägung der Mittheilun- gen, die er soeben gehört, dem Antrage des G.R. Pointner an- zuschliessen. Es sei erklärt wor- den, daß die Armen-Versorgung fast durchgehends für Fälle bestehe,
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