alte Misbräuche einführen. Redner verweist diesfalls auf die Vorkommnisse, wie sie in den Ausschuß-Sitzungen von LandGemeinden stattgehabt, in welchen Dienstleuten der Ehekonsens häufig nur aus persönlicher Rücksichten verweigert worden sei, das sei kein richtiger Vorgang. Nur wenn durch zahlreiche Fälle nachgewiesen erscheine, daß bei dem Bestehen der unbedingten Freiheit zur Schließung von Ehen die Gemeinden hiedurch mit Armen-Versorgung überbürdet werde, könne man die Feststellung von Schranken in Betracht ziehen. In der Gemeinde Steyr wisse man aber er von ein paar solchen Fällen, während seit dem Aufhören des Ehekonsenses doch viele hundert Ehen geschlossen worden seien. G.R. Dr. Hochhauser erklärt sich aus Erwägung der Mittheilungen, die er soeben gehört, dem Antrage des G.R. Pointner anzuschliessen. Es sei erklärt worden, daß die Armen-Versorgung fast durchgehends für Fälle bestehe,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2