Ratsprotokoll vom 23. November 1877

ledigen Standes seien. In einzelnen Ländern, wo die Schließung einer Ehe an die Zustimmung der Zuständigkeits-Gemeinde des Mannes gebunden sei, finde die Population noch keine Abnahme, und die Gemeindelasten würden sich in diesen Ländern gegenüber unseren auch nicht viel günstiger gestalten, indem in Betracht zu ziehen sei, daß die Rubrik Armenversorgung im Gemeindehaushalte gewöhnlich nicht die größten Kosten in Anspruch nemen. Der löbliche Gemeinderat wolle demnach beschliessen, daß er sich in dieser Frage der Petition der 10 Gemeinden im Gerichtsbezirke Perg nicht anschliessen könne. Referent bemerkt noch, daß gerade in jenen Ländern, in welchen eine Ehekonsens noch bestehe, wie beispielsweise in Tyrol und Kärnten, dieselben Lasten von den Gemeinde Angehörigen zu tragen seien wie in den andern Ländern, es sei daher nicht die Armen Versorgung, welche die Größe dieser Auslagen verursache. Durch Einführung des Ehekonsens würde man wieder

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2