Ratsprotokoll vom 23. November 1877

ledigen Standes seien. In ein- zelnen Ländern, wo die Schließung einer Ehe an die Zustimmung der Zuständigkeits-Gemeinde des Mannes gebunden sei, finde die Population noch keine Abnahme, und die Gemeindelasten wür- den sich in diesen Ländern gegen- über unseren auch nicht viel günstiger gestalten, indem in Betracht zu ziehen sei, daß die Rubrik Armenversorgung im Gemeindehaushalte gewöhnlich nicht die größten Kosten in An- spruch nemen. Der löbliche Gemein- derat wolle demnach beschliessen, daß er sich in dieser Frage der Pe- tition der 10 Gemeinden im Ge- richtsbezirke Perg nicht anschliessen könne. Referent bemerkt noch, daß gerade in jenen Ländern, in welchen eine Ehekonsens noch bestehe, wie beispielsweise in Tyrol und Kärn- ten, dieselben Lasten von den Gemein- de Angehörigen zu tragen seien wie in den andern Ländern, es sei daher nicht die Armen Versor- gung, welche die Größe dieser Aus- lagen verursache. Durch Einführung des Ehekonsens würde man wieder

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