Parthei in Grünburg, wo die Ar- men-Commission 7 Kinder erhal- ten müsse, Solche Zustände füh- ren den Ruin einer Gemeinde herbei, weil ihr zu viel Lasten zu fallen. G.R. Pointner bemerkt, daß er noch keinen Antrag zur Sprache gebracht habe. Allerdings liege von der Section selbst kein An- trag vor, weil zur Sectionssit- zung ausser ihm niemand erschie- nen sei. Es sei daher nur ein Referenten-Antrag. Diesfalls sei er der Ansicht, daß die Wirkung gen des Gesetzes vom 31. Oktober 1868 keine derartigen seien, nach welchen die Wiedereinführung des Ehekon- senses, beziehungsweise die Zustim- mung der Heimatsgemeinde zur Schließung einer Ehe vormalen wieder in Betracht zu ziehen sei. Dem Abschlusse leichtsinniger Hei- raten zwischen eigenberechtigten Personen könne überhaupt mit keinem Gesetze Einhalt gethan wer- den, da bekannter Massen nur der vorherrschende Leichtsinn einzel- ner Individuen nach und nach zur Verarmung führe, gleich viel, ob dieselben verheirateten oder
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