Ratsprotokoll vom 23. November 1877

habe erhalten müßen, ein solcher Fall sei, dessen Anzeige der Lan- desausschuß mit dem vorliegen- den Erlasse anordne. G.R. Mayr bemerkt, daß dies jedenfalls ein für die vorliegen- de Frage maßgebender Fall sei. Er erwähnt dann eines anderen in der letzten Sitzung der städt. Armen-Commission zur Entschei- dung gebrachten Falles, wornach einem Ehepaare, wo der Mann erst 32, die Frau erst 26 Jahre alt sei und die mehrere Kinder hätten, wegen Mangel einer Unterkunft ein Unterstand habe gewährt wer- den müßen, und die Armen Com- mission wegen der obwaltenden Verhältnisse sogar genötigt ge- wesen sei, hiefür ein Lokal zu wählen, aus welchem die Ge- meinde bisher einen pekuniä- ren Nutzen gezogen habe. In einem solchen Falle wäre nach seiner Ansicht eine Ehe doch nicht zu erlauben, weil sonst solche Leute sich geradezu, darauf stür- zen, die Gemeinde müße sie respective ihre Kinder erhalten. Er verweist auch auf eine, in der Versorgung der Gemeinde stehende

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2