geheiratet haben. Wenn sich nun jemand sein Loos verbessern wol- le, so könne man ihn nicht dar- an hindern. Eine von diesen Personen sei wieder in die Ar- men-Versorgung zurückge- kommen. Im übrigen sei eben die Zeit noch zu kurz, als daß man sagen könnte, wegen solchen Heiraten seien Personen schon der Armen-Versorgung zugefallen; auch sei es sehr schwer eine beschränkende Verfügung zu treffen, und den Leuten, wenn sie nicht eine bestimmte Höhe des Einkom- mens hätten, die Heriat zu ver- bieten und denselben ein mensch- liches Recht auf diese Weise vor- zu enthalten. G.R. Holub meint, es würde nicht schaden, wenn für derar- tige Heiraten einige Erschwe- rungen eingeführt würden. Seit Aufhebung des Ehekonsenses seien schon sehr viele Heiraten von Leuten unter Verhältnis- sen geschlossen worden, daß sie schon in den ersten Tagen ihrer Ehe nicht wußten, wovon sie ih- ren Lebensunterhalt bestreiten
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