geheiratet haben. Wenn sich nun jemand sein Loos verbessern wolle, so könne man ihn nicht daran hindern. Eine von diesen Personen sei wieder in die Armen-Versorgung zurückgekommen. Im übrigen sei eben die Zeit noch zu kurz, als daß man sagen könnte, wegen solchen Heiraten seien Personen schon der Armen-Versorgung zugefallen; auch sei es sehr schwer eine beschränkende Verfügung zu treffen, und den Leuten, wenn sie nicht eine bestimmte Höhe des Einkommens hätten, die Heriat zu verbieten und denselben ein menschliches Recht auf diese Weise vorzu enthalten. G.R. Holub meint, es würde nicht schaden, wenn für derartige Heiraten einige Erschwerungen eingeführt würden. Seit Aufhebung des Ehekonsenses seien schon sehr viele Heiraten von Leuten unter Verhältnissen geschlossen worden, daß sie schon in den ersten Tagen ihrer Ehe nicht wußten, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten
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