und vermögensloser Personen vorgekommen sind, dann, ob seit dem Jahre 1868 und in wel- cher Höhe eine Steigerung der Armenauslagen aus Anlaß der vorgekommenen heira- ten von Personen, welche der öffentlichen Mildthätigkeit anheim fallen, sich ergeben hat. Vom oberösterreichischen Landes- ausschusse. Linz am 18. Oktober 1877. Der Landeshauptmann Dr Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß diese Frage namentlich das Gesetz vom Jahre 1868 berühre, mit welchem den Ehekonsens für Ober-Österreich aufgehoben worden sei. Die Ge- meinde Vorstehung solle nun dem Landes Ausschusse mittheilen, welche Wirkungen dieses Gesetz hervor gebracht habe und ob und unter welchen Bedingungen wieder Beschränkungen hinsichtlich oder Heiraten mittelloser Personen einzuführen wären. Es solle wei- ters über spezielle Fälle von Hei- raten erwerbslose Personen berichtet und angezeigt werden, ob hiedurch eine Neigerung der Armenauslage herbeigeführt
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