ständiger Platz zur Verfügung stün- de; er würde daher allerdings da- für sein, daß die Gemeinde sei- nen Grund auf so lange Zeit übernehme, als er ihn selbst habe. Er sei auch ermächtigt auf diesem Grunde Gebäude zu errichten und würde daher das Anlegen einer Halle keinem Anstand un- terliegen. G.R. Franz von Jäger bezeichnet das Seidlfeld in Verbindung mit dem neben dem Betriebs-Directions- Gebäude liegenden Grunde des Herrn Josef Werndl, als passend für das Volksfest. G.R. Reder erklärt sich mit der Anschauung des G.R. Dr. Hochhauser, die fraglichen Gründe vorläufig für ein Volksfest in probewei- se Benützung zu nehmen, ein- verstanden und befürwortet selbe. G.R. Dr. Hochhauser formulirt so- hin den Inhalt der stattgehabten Verhandlung in die 2 Fragen, wel- che beantwortet werden müsten und zwar: 1. Ob die Gemeinde über- haupt im nächsten Jahre ein Volks- fest abhalten werde, und dann 2. ob der Gemeinderat keinen besse-
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