G.R. Pointner erklärt in seiner Ei- genschaft als Gemeinderat nicht ger- ne mit der Gemeinde in Ver- handlung zutreten; er habe den Grund zu einer Wiese her- gerichtet und habe daran selbst seine Freude; er könne sich der Ansicht nicht anschließen, daß das Seidl Feld zum fraglichen Zwecke zu klein sei, nachdem dasselbe nicht viel kleiner sei, als sein Grund, jedenfalls müßte der- selbe durch den Grund des Herrn Dr. Hochhauser vergrößert wer- den und sei daher im Falle der Weigerung desselben, mit sei- nem Grunde allein nichts anzu- fangen; auch stünde kein Wasser zu Gebote; er würde auch den erwähnten fürstlich Lamberg'schen Grund für geeigneter halten. G.R. Reder bemerkt, daß jeden- falls die Gründe des Herrn Point- ner und Dr. Hochhauser zu diesem Zwecke die weitaus günstig- sten wären. G.R. Dr. Hochhauser erwähnt, daß er der Gemeinde ohnehin das freie Zufahrtsrecht zu diesem Platze zugestanden habe. Er hal- te es nicht praktisch für die Ge-
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