anordnen, mit der Frau Besitzerin wegen den weiteren Bedingun- gen zur geeigneten Herrichtung dieses Platzes zu dem beabsichtig- ten Zwecke in Verhandlung zu treten.“ G.R. Pointner bemerkt, daß es sich nach diesem Antrage um die pachtweise Erwerbung des Seidl- feldes zur Unterbringung der kleinen Marktstände, Hafner- waren und dergleichen handle, während die übrigen Markthüt- ten wie bisher auf dem Stadt- platze zu belassen beantragt werden. Seines Wissens sei nun des Seidlfeld abgemessen worden, woraus sich ergeben habe, daß das selbe genügenden Raum für sämmtlicher Objecte des Marktes, daher auch für die bisher am Stadt- platze aufgestellten Markthüt- ten biethe. Im Anbetracht des bereits schon geltend gemachten Umstandes, daß durch die Aufstel- lung der Markthütten am Stadt- platze der Feuersgefahr Vorschub geleistet werde, müsse er sich für die Verlegung des gesamm- ten Marktes auf das Seidlfeld aussprechen, und sich entschieden
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