anordnen, mit der Frau Besitzerin wegen den weiteren Bedingungen zur geeigneten Herrichtung dieses Platzes zu dem beabsichtigten Zwecke in Verhandlung zu treten.“ G.R. Pointner bemerkt, daß es sich nach diesem Antrage um die pachtweise Erwerbung des Seidlfeldes zur Unterbringung der kleinen Marktstände, Hafnerwaren und dergleichen handle, während die übrigen Markthütten wie bisher auf dem Stadtplatze zu belassen beantragt werden. Seines Wissens sei nun des Seidlfeld abgemessen worden, woraus sich ergeben habe, daß das selbe genügenden Raum für sämmtlicher Objecte des Marktes, daher auch für die bisher am Stadtplatze aufgestellten Markthütten biethe. Im Anbetracht des bereits schon geltend gemachten Umstandes, daß durch die Aufstellung der Markthütten am Stadtplatze der Feuersgefahr Vorschub geleistet werde, müsse er sich für die Verlegung des gesammten Marktes auf das Seidlfeld aussprechen, und sich entschieden
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