städtischen Bevölkerung, sowie auch sämmtliche Marktifiranten sich für die Belassung des Jahrmarktes am Stadtplatze aussprechen, da densel- ben durch die Verlegung ein aus- serordentlicher Entgang Ihres Verdienstes zukommen würde, so zwar, daß sie in Hinkunft ge- zwungen wären die Märkte hier nicht mehr besuchen zu können; weiters im Interesse der Markthütten Besitzer selbst welche Verhältnisse vorerst zu re- geln waren, glaubt das Comité auf die einstweilige Belassung des Marktplatzes auf dem Stadt- platze antragen zu sollen. Das Comité fühlt sich aber in diesem Falle um so mehr veranlaßt, sich aller und jeder Verantwortung für allenfalls entstehenden Brand oder sonstige Unglück- fälle, deren Möglichkeit nie aus- geschlossen bleibt, auf das Entschie- denste zu verwahren, und der selbe denjenigen zu überlas- sen, welche dafür ihre Zustim- mung geben. Durch die allfällige Belassung des Marktes auf seinem früheren Aufstellungsplatze wür- de eine weitere Verhandlung über
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