Ratsprotokoll vom 23. November 1877

städtischen Bevölkerung, sowie auch sämmtliche Marktifiranten sich für die Belassung des Jahrmarktes am Stadtplatze aussprechen, da denselben durch die Verlegung ein ausserordentlicher Entgang Ihres Verdienstes zukommen würde, so zwar, daß sie in Hinkunft gezwungen wären die Märkte hier nicht mehr besuchen zu können; weiters im Interesse der Markthütten Besitzer selbst welche Verhältnisse vorerst zu regeln waren, glaubt das Comité auf die einstweilige Belassung des Marktplatzes auf dem Stadtplatze antragen zu sollen. Das Comité fühlt sich aber in diesem Falle um so mehr veranlaßt, sich aller und jeder Verantwortung für allenfalls entstehenden Brand oder sonstige Unglückfälle, deren Möglichkeit nie ausgeschlossen bleibt, auf das Entschiedenste zu verwahren, und der selbe denjenigen zu überlassen, welche dafür ihre Zustimmung geben. Durch die allfällige Belassung des Marktes auf seinem früheren Aufstellungsplatze würde eine weitere Verhandlung über

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