Gemeinde zu tragen hätte und von denen, sowie von den Häusertafeln ein Muster vorliegt, würden sich auf circa 800 fl belaufen; jede einzelne Hausnummertafel, die sich jeder Hausbesitzer selbst anzuschaffen hat, kostet 1 fl 80 xr. Über das Ersuchen des Herrn Winkler erlaubt sich daher das Amt dessen Offert hiemit erneuert vorzulegen und nachdrücklich zu betonen, daß der gegenwärtige Zustand, wo einzelne Stadttheile und Gassen noch nicht einmal eine offizielle Benennung haben, und wo anderseits in der Reihenfolge der Hausnummern ein wahres Chaos herrscht, wohl auf die Länge der Zeit um so weniger mehr belassen kann, als eine geordnete Nummerrirung und Gassenbezeichnung nicht nur überhaupt aus öffentlichen Rücksichten eine unbedingte Notwendigkeit, sondern auch durch das Gesetz vom 29. März 1869 geradezu angeordnet ist. Was die
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