Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

nothwendig erscheine und bemerkt sohin: „Nach ein- gehender Prüfung über die vom Amte angereg- te gleichmässige und gerechte Vertheilung des Brunnengeldes hat sich die Section die Über- zeugung verschafft, daß eine solche Vertheilung nur in der Weise möglich ist, daß dieselbe den Hausbesitzern auf die Hauszinssteuer re- patirt wird. Die Section erlaubt sich daher den Antrag zu stellen, daß von der Haus- zinssteuer 5 Prozente als alljährlich ein- zuhebendes Brunnengeld fest gesetzt werden wolle. Bezüglich jener Brunnen- leitungen in die Häuser hat sich die Sec- tion die unliebsame Überzeugung ver- schafft, daß bei der Mehrzahl den ganzen Tag hiedurch die Brunnen unnöthiger Wei- se fließen, und hiedurch ein vielfach größe- rer Verbrauch des Wassers entstehen muß, als von den betreffenden fatirt und bezalt wurde. Um dieser Wilkür einigermas- sen Schranken zu setzen, glaubt die Section den Antrag stellen zu sollen, daß bei Wie- dervorkommen solcher Unzukömmlichkei- ten die Betreffenden zur Zalung des dop- pelten Brunnengeldes verhalten werden wollen.“ Der Sectionsantrag wird hinsichtlich seiner beiden Theile getrennt zur Ab- stimmung gebracht und werden beide Thei- le desselben zum Beschluß erhoben. — Z. 9287. III. Section. 6. Eingabe des Herrn Friedrich Brandl wegen

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