Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

Erklärung aus dem Gemeinderate wieder zurückzu- ziehen. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10315. I. Section 2. Protokollargesuch der Frau Anna Pruska um Aufname in die Bürgermatrik. G.R. Pointner verliest das mit Anna Prus- ka aufgenommene Protokoll vom 28. Oktober 1877, mit welchem dieselbe die motivirte Bitte um nachträgliche Aufname ihres verstorbenen Ehe- gatten Vinzenz Pruska in die Bürgermatrik unter Nachweis, daß selber die bürgerliche Eigen- schaft besessen habe, stellt. Referent verliest hiezu den hinsichtlich solcher Aufnahmen seiner Zeit gefaßten Gemeinderats Beschluß, welcher lautet: „Selbstverständlich kann die aus irgend einem Grunde nicht erfolgte Aufname eines Bürgers in die hienach zusammengesetzte Bürgermatrik denselben seiner bürgerlichen Eigenschaft nicht entkleiden; doch muß derselbe behufs Erwirkung seiner Aufnahme in die Bürger-Matrik durch Bei- bringung von glaubwürdigen Dokumenten seine bürgerliche Eigenschaft nachweisen, und mit einem ordentlich instruirten Gesuche um die Auf- name in dieselbe einschreiten, worüber der Gemeinderat endgültig zu entscheiden habe.“ Sohin stellt er namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die nachgesuchte Ein- tragung des verstorbenen Vinzenz Pruska als ge- wesenen Hausbesitzer in Steyr in die Bürgermatrik bewilligen, weil die überlebende Witwe desselben Anna Truska wegen aufhabenden Körpergebrechen

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