Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

Erklärung aus dem Gemeinderate wieder zurückzuziehen. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 10315. I. Section 2. Protokollargesuch der Frau Anna Pruska um Aufname in die Bürgermatrik. G.R. Pointer verliest das mit Anna Pruska aufgenommene Protokoll vom 28. Oktober 1877, mit welchem dieselbe die motivirte Bitte um nachträgliche Aufname ihres verstorbenen Ehegatten Vinzenz Pruska in die Bürgermatrik unter Nachweis, daß selber die bürgerliche Eigenschaft besessen habe, stellt. Referent verliest hiezu den hinsichtlich solcher Aufnahmen seiner Zeit gefaßten Gemeinderats Beschluß, welcher lautet: „Selbstverständlich kann die aus irgend einem Grunde nicht erfolgte Aufname eines Bürgers in die hienach zusammengesetzte Bürgermatrik denselben seiner bürgerlichen Eigenschaft nicht entkleiden; doch muß derselbe behufs Erwirkung seiner Aufnahme in die Bürger-Matrik durch Beibringung von glaubwürdigen Dokumenten seine bürgerliche Eigenschaft nachweisen, und mit einem ordentlich instruirten Gesuche um die Aufname in dieselbe einschreiten, worüber der Gemeinderat endgültig zu entscheiden habe.“ Sohin stellt er namens der Section den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle die nachgesuchte Eintragung des verstorbenen Vinzenz Pruska als gewesenen Hausbesitzer in Steyr in die Bürgermatrik bewilligen, weil die überlebende Witwe desselben Anna Truska wegen aufhabenden Körpergebrechen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2