Ratsprotokoll vom 26. Oktober 1877

welchem ein am 9. Oktober d.J. stattgehabten Fall zur Kenntnis des Stadtschulrates gebracht wird, bei welchem der genannte Schuldiener sich nicht nur weigerte, ihm zukommende Verrichtungen zu erfüllen, sondern auch in besonders ar- ger Weise gegen obigen Fachlehrer und den Religionslehrer in Gegenwart der Schulkin- der ausartete. Hiezu bemerkt Referent, der Schuldiener habe sich im vorliegenden Falle, we- niger durch Unterlassung dessen, was er zu thun schuldig gewesen sei, vergangen, als durch die Art und Weise, wie er sich dem provisorischen Direktor gegenüber in Gegenwart der Kin- der benommen habe; wenn ihm selbst etwas aufgetragen worden wäre, wozu er nicht ver- pflichtet gewesen wäre, so dürfe er sich doch nie und nimmer in solcher Weise benehmen, son- dern habe nur das Recht, sich hiegegen allen- falls beim Bürgermeister zu beschweren. Er /:Referent:/ habe gehört, daß von Seite dieses Schuldieners auch respectswidrige Reden ge- gen den Bürgermeister und die Gemeinde– Vertretung zu wiederholten malen gefallen seien, worüber vielleicht der Vorsitzende nähe- re Mittheilung machen würde; obwohl er daher bedauern müße, daß durch die zu treffenden Maßnamen eine Familie in eine unangenehme Situation versetzt werde, so glaube er doch den Sections-Antrag zur Annahme empfehlen müßen, welche unter Hinweis auf den Gemeinderatsbeschluß vom 20.

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